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Private Unterbringung von Flüchtlingen benötigt vermehrt Folgelösungen
Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 sind drei Monate vergangen. Viele Menschen in der Schweiz und im Baselbiet haben grosse Solidarität gezeigt und schnell und unkompliziert Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen. Das Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt bringt neben vielen Chancen auch ungeahnte Herausforderungen mit sich. Immer mehr Gastfamilien kommen nach und nach an ihre Belastungsgrenzen. Der Aufwand und die Verpflichtung, die eine private Unterbringung mit sich bringt, wurden teilweise unterschätzt.
Aktuell sind im Kanton Basel-Landschaft rund 1’500 Geflüchtete bei privaten Gastgebenden untergebracht. Die Unterbringung durch Private ist und war eine grosse Hilfe, um die hohe Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine unterzubringen, und funktioniert in vielen Fällen gut. Viele Gastfamilien haben über private Kontakte oder über Social-Media-Kanäle Geflüchtete bei sich aufgenommen. Das führte dazu, das die regulären Abläufe nicht immer eingehalten werden konnten. Dies hat teilweise zu Missverständnissen und Konflikten geführt. Erwartungen konnten nicht immer geklärt und es konnte keine Überprüfung der Wohnverhältnisse vorgenommen werden. Gastfamilien stossen auch deshalb vermehrt an ihre Grenzen.
Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten
In den Gemeinden muss die Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten deshalb intensiviert werden. Im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien ist es möglich, dass der Druck erhöht wird und rasch andere Lösungen gefunden werden müssen. Deshalb ist es notwendig, dass die Gemeinden und Gastfamilien gemeinsam nach Folgelösungen suchen und proaktiv kommunizieren. Auch die Gastfamilien sind aufgefordert, frühzeitig auf die Gemeinde zuzugehen, wenn sich ein Ende der Aufnahme abzeichnet. Ideale Folgelösungen stehen nicht in jedem Fall kurzfristig bereit, daher ist es wichtig, hier etwas zeitlichen Spielraum zu haben. Bei der Suche nach Folgelösungen haben Familien mit eingeschulten Kindern erste Priorität, damit diese möglichst nicht aus halbwegs gewohnten Strukturen herausgerissen werden.
Finanzielle Entschädigung für Gastfamilien
In vielen Fällen funktioniert die private Unterbringung aber gut. Der Regierungsrat ist daran, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um Gastfamilien finanziell entschädigen zu können. Es sollen einerseits die Wohnnebenkosten gedeckt und andererseits allfällige Einschränkungen, die Gastfamilien durch die Unterbringung von Geflüchteten erfahren, entschädigt werden. Die Entschädigung ist an festgelegte Bedingungen geknüpft, welche die Gemeinde überprüfen muss. Mit dieser Entschädigung sollen auch längerfristige Aufnahmen in Gastfamilien nachhaltiger gestaltet werden können.
Austauschtreffen für Gastfamilien
Neben der telefonischen Anlauf- und Beratungsstelle organisiert das Rote Kreuz Baselland in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Diakonie der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft Austauschtreffen für Gastgebende, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben. Auf diese Weise können Gastfamilien sich zu Fragen, Unsicherheiten oder Konflikten, die sich im Zusammenleben mit Flüchtlingen ergeben können, austauschen. Die Treffen werden von einer Fachperson moderiert und stehen allen Gastfamilien im Kanton Basel-Landschaft offen. Die Teilnahme ist kostenlos. Pro Monat finden etwa sechs Treffen statt. Die entsprechenden Termine sind auf der Homepage des Roten Kreuzes einsehbar.