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Rechenfehler bei der Berechnung der Index-Umrechnungsziffern 2019
Die kantonale Steuerverwaltung hat bei der Berechnung der Index-Umrechnungsziffern 2019 zur Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern einen Rechenfehler gemacht. Ein Teil der veranlagten Grundstückgewinnsteuerrechnungen 2019 ist daher zu hoch ausgefallen. Die fehlerhaften Rechnungen werden ersetzt. Den betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufern wird das entsprechende Guthaben mit Zins zurückerstattet werden. Die kantonale Steuerverwaltung bedauert das Missgeschick und die dadurch entstehenden Umtriebe bei ihren Kundinnen und Kunden.
Bei der Berechnung der Index-Umrechnungsziffern 2020 für die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern wurde festgestellt, dass bei der Berechnung der Umrechnungsziffern 2019 ein Fehler unterlaufen ist. Die Grundstückgewinnsteuerrechnungen 2019, die gestützt auf diesen Rechenfehler erstellt wurden, sind zu hoch ausgefallen. Betroffen sind rund 1‘000 Veranlagungen.
Die kantonale Steuerverwaltung wird alle fehlerhaften Veranlagungen korrigieren und den betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufern eine rektifizierte Grundstückgewinnsteuerveranlagung zustellen. Diese Arbeiten sollten bis Ende August 2020 abgeschlossen sein. Die entsprechenden Guthaben werden mit Zins zurückerstattet werden. Aufgrund von ersten Berechnungen wird das Total der zurückzuerstattenden Steuern weniger als 1 Million Franken betragen.
Auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung sind nun die korrekten Index-Umrechnungsziffern 2019 publiziert. Die kantonale Steuerverwaltung bedauert diesen Rechenfehler und die dadurch entstehenden Umtriebe bei ihren Kundinnen und Kunden sehr.
Index-Umrechnungsziffern zur Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern
Bei einem Grundstückverkauf unterliegt die Differenz zwischen dem Erwerbspreis zuzüglich den getätigten wertvermehrenden Investitionen (Gestehungskosten) und dem Veräusserungserlös der Grundstückgewinnsteuer. Zur Festlegung der massgebenden Gestehungskosten muss gemäss Steuergesetz die Teuerung berücksichtigt werden. Entsprechend berechnet die kantonale Steuerverwaltung jedes Jahr die Index-Umrechnungsziffern und publiziert diese im Internet hier.
Die aktuellen Index-Umrechnungsziffern für das Jahr 2020 sind heute ebenfalls im Internet aufgeschaltet worden.
Für Rückfragen: Peter B. Nefzger, Vorsteher Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 52 71;
Daniel Brügger, Geschäftsbereichsleiter Spezialsteuern, Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 53 23.