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Rechnung 2018 des Kantons Basel-Landschaft: Zweiter erfreulicher Überschuss in Folge
Der gute Rechnungsabschluss 2018 bestätigt den finanziellen Turnaround im Kanton Basel-Landschaft. Die Erfolgsrechnung weist einen Überschuss von 56 Mio. Franken aus, budgetiert wurde ein Gewinn von 3 Mio. Franken. Bereits in der Rechnung 2017 wurde ein Überschuss in der Erfolgsrechnung von 67 Mio. Franken erreicht. Das zweite gute Resultat in Folge zeugt von Disziplin auf der Ausgabenseite sowie einer dynamischen Wirtschafts- bzw. Einnahmenentwicklung. Erfreulich ist auch die Entwicklung beim Eigenkapital und beim Selbstfinanzierungsgrad.
Zum erfreulichen Ergebnis hat die konsequente Umsetzung der Finanzstrategie 2016–2019 einen bedeutenden Beitrag geleistet. Im Rechnungsabschluss 2018 sind zusätzliche 14,5 Mio. Franken an Entlastungen eingeflossen. Seit dem Jahr 2016 kumuliert sich die nachhaltige Entlastung auf 118 Mio. Franken. Zusammen mit Entlastungen aus den Jahren 2012–2015 sowie den im AFP 2019–2022 eingeplanten Strategiemassnahmen ergibt sich ein Entlastungsvolumen von 278 Mio. Franken. Ohne diesen Beitrag würde sich der Kanton Basel-Landschaft in grossen finanzpolitischen Schwierigkeiten befinden.
Hohe Ausgabendisziplin auf der Aufwandseite
Auf der Aufwandsseite haben drei Sonderfaktoren das Rechnungsergebnis belastet:
- Eine Rückstellung für die Sanierung der mit Arsen belasteten Deponie Elbisgraben im Umfang von 32 Mio. Franken;
- Die einmalige Zahlung von 30 Mio. Franken an die Baselbieter Gemeinden zur Kompensation der Entlastung des Kantons bei den Ergänzungsleistungen (EL) als Folge der Volksabstimmung vom 4. März 2018;
- Eine Wertberichtigung bei der Beteiligung am Kantonsspital Baselland in der Höhe von 18 Mio. Franken.
Ohne diese drei Effekte liegt der Personal-, Sach- und Transferaufwand um gesamthaft 35 Mio. Franken unter dem Budget. Dies zeugt von der hohen Ausgabendisziplin, die nicht zuletzt durch das totalrevidierte Finanzhaushaltsgesetz unterstützt wird. Der Regierungsrat und die Verwaltung gehen verantwortungsbewusst und mit Augenmass mit den bewilligten Budgetkrediten um. Das operative Ergebnis der Erfolgsrechnung 2018 beträgt 167 Mio. Franken (Budget 2018: 59 Mio.).
Höherer Ertrag dank dynamischer Wirtschaftsentwicklung
Der positive Rechnungsabschluss 2018 ist – neben den erwähnten Strategiemassnahmen – zu einem bedeutenden Teil auf konjunkturelle Faktoren zurückzuführen: Die äusserst dynamische Wirtschaft der vergangenen Jahre führte zu einem Fiskalertrag, der 95 Mio. Franken über dem budgetierten Betrag liegt. Davon sind 37 Mio. Franken auf Steuern aus Vorjahren zurückzuführen und 43 Mio. Franken auf Sondereffekte bei den Grundstücksgewinn- und Vermögensverkehrssteuern. Auch die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer (15 Mio. Franken höher als geplant) und der Verrechnungssteuer (6 Mio. Franken über dem Budget) tragen zum erfreulichen Ergebnis bei.
Dank der doppelten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank liegt der Anteil des Kantons Basel-Landschaft um 23 Mio. Franken über dem budgetierten Wert. Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV hat der Kanton Basel-Landschaft beim Bund erfolgreich eine nicht eingeplante Nachzahlung im Zusammenhang mit der Einführung des Behindertenhilfegesetzes eingefordert (7,5 Mio. Franken). Zusätzlich führten höhere Beiträge an den Kanton, geringere Beiträge an die Bezügerinnen und Bezüger wegen der schrittweisen Einführung der EL-Obergrenze sowie die geringere Steigung der Fallzahlen zu einer Verbesserung gegenüber dem Budget von 13 Mio. Franken.
Eigenkapital steigt auf 605 Mio. Franken
Eine erfreuliche Entwicklung zeigt sich auch beim Eigenkapital. Dieses steigt im Vergleich zur Rechnung 2017 um 37 Mio. Franken auf neu 605 Mio. Franken an (ohne Bilanzfehlbetrag aus der Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK)). Das Eigenkapital liegt damit weiterhin deutlich über dem Warnwert (8 Prozent des Gesamtaufwands) von 229 Mio. Franken. Das Zweckvermögen im Eigenkapital nimmt um 19 Mio. Franken auf 170 Mio. Franken ab, primär wegen den Abschreibungen für den Campus der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und die Sekundarschulbauten.
Dank der guten Finanzlage konnten im ausserordentlichen Aufwand zwei Tranchen statt eine Tranche à 55,5 Mio. Franken des Bilanzfehlbetrags abgetragen werden. Der Bilanzfehlbetrag aus der Reform der BLPK beträgt per Ende 2018 noch 889 Mio. Franken.
Erfreulicher Selbstfinanzierungsgrad von 119 Prozent
Der Kanton Basel-Landschaft hat im Jahr 2018 Bruttoinvestitionen in der Höhe von 248 Mio. Franken getätigt. Die Nettoinvestitionen von 216 Mio. Franken liegen 81 Mio. Franken unter dem budgetierten Wert. Die bedeutendsten Abweichungen zum Budget sind bei den Investitionsbeiträgen an Alters- und Pflegeheime (16 Mio. Franken) und bei der ARA Basel/ProRheno (7 Mio. Franken) zu finden. Allgemein konnten diverse Projekte infolge von Einsprachen nicht oder nur verzögert begonnen werden.
Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt im Rechnungsjahr 2018 wie im Vorjahr 119 Prozent und liegt damit deutlich höher als die budgetierten 36 Prozent. Damit konnte die Nettoverschuldung des Kantons – auf einem hohen Niveau – leicht reduziert werden.
Auf dem Weg zur Entwicklungsstrategie
Der Regierungsrat strebt auch in den nächsten Jahren einen positiven Saldo in der Erfolgsrechnung im Umfang von rund 60 Mio. Franken an. Damit soll ein Anstieg der Verschuldung verhindert und das Eigenkapital gestärkt werden. Parallel zur gesetzlich vorgeschriebenen Abtragung des Bilanzfehlbetrags aus der Reform der Pensionskasse soll die Verschuldung langfristig wieder auf ein nachhaltiges Niveau reduziert werden. Der Regierungsrat will den wiedergewonnenen finanzpolitischen Handlungsspielraum gezielt auf der Basis der für die nächste Legislaturperiode neu entstehenden Langfristplanung nutzen.
Leicht getrübter Ausblick
Der Ausblick auf die kommenden Jahre ist nicht ungetrübt. Die zukünftige Wirtschaftsentwicklung wird aktuell weniger dynamisch erwartet als noch vor wenigen Monaten. Dies hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Steuererträge. Zudem zeichnen sich Mehrbelastungen ab, welche der Kanton kurzfristig kaum steuern kann (bei den Prämienverbilligungen und aufgrund der Ablehnung der gemeinsamen Spitalgruppe mit dem Kanton Basel-Stadt).
Für Rückfragen: Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, T 061 552 52 05;
Dr. Tobias Beljean, Leiter Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, T 061 552 53 03.