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02.02.2012
Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK)
Regierungsrat schickt Vorlage in die Vernehmlassung
Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) wird einer umfassenden Reform unterzogen und für die Zukunft fit gemacht. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht eine Vollkapitalisierung, die Umstellung auf das Beitragsprimat, die Umwandlung in eine Sammeleinrichtung sowie die Anpassung an die neuen Regelungen des Bundesgesetzes vor. Die Vernehmlassung beginnt am 6. Februar 2012 und dauert drei Monate.
In den letzten zehn Jahren durchliefen die Anlagemärkte drei grosse Krisen. Diese Entwicklung hat auch bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Spuren hinterlassen: War die Kasse im Jahr 2001 noch voll kapitalisiert, wies sie Ende 2010 einen konsolidierten Deckungsgrad von lediglich 77.2% auf. Dies, obwohl die Anlageerträge im nationalen Vergleich im vorderen Mittelfeld der Pensionskassen lagen. Damit besteht bei der BLPK Handlungsbedarf.
Vollkapitalisierung der BLPK
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat ein Paket zur nachhaltigen Reform der BLPK zusammengestellt. Die Pensionskasse soll nach dem Willen der Regierung in Zukunft wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung im System der Vollkapitalisierung geführt werden. Darin muss die Kasse jederzeit die volle Sicherheit für die übernommenen Verpflichtungen bieten. Mit der Vollkapitalisierung werden Altlasten bereinigt und die BLPK wird auf eine nachhaltig solide finanzielle Grundlage gestellt.
Umstellung vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat
Für die Versicherten der BLPK gilt heute noch das Leistungsprimat, in welchem die Rente als Prozentsatz des versicherten Lohns definiert wird. Neu soll die BLPK gemäss Regierungsvorlage für sämtliche Versicherten nur noch Vorsorgepläne im Beitragsprimat anbieten. Darin wird das gesparte Guthaben inklusive Verzinsung mit einem Prozentsatz in eine Jahresrente umgerechnet. Dies erlaubt eine flexiblere Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge, so dass die BLPK rascher auf Anpassungen im Anlageumfeld oder auf andere Veränderungen reagieren kann. Durch eine Besitzstandsregelung werden allfällige negative Auswirkungen des Übergangs so weit wie möglich vermieden. Der Bund und die meisten Kantone haben den Wechsel von Leistungs- zum Beitragsprimat bereits vollzogen.
Umwandlung der BLPK in eine Sammeleinrichtung
Der Regierungsrat will die BLPK in eine Sammeleinrichtung umwandeln. Darin bilden alle angeschlossenen Arbeitgebenden je ein eigenes Vorsorgewerk, das entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten ausgestaltet ist. Neben dem Vorsorgeplan des Kantons stehen weitere Vorsorgepläne zur Auswahl. Jedes Vorsorgewerk wird von einer paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission geführt. Dieses neue Modell der BLPK erhöht die Flexibilität für die angeschlossenen Arbeitgebenden. Zudem stärkt es die Mitbestimmungsrechte der Sozialpartner innerhalb der angeschlossenen Organisationen und Unternehmen.
Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ist einer Teilrevision unterzogen worden, mit der die Regelungen zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften wichtige Änderungen erfahren haben. Das Gesetz verlangt neu, dass Kantone und Gemeinden in ihren Erlassen entweder die Finanzierung oder die Leistungen der Pensionskasse regeln. Nicht mehr zulässig ist eine umfassende Regelung der beruflichen Vorsorge, wie sie heute noch im Dekret der BLPK festgeschrieben ist.
Im Interesse einer optimalen Planbarkeit der Aufwendungen für die berufliche Vorsorge des Kantonspersonals schlägt die Regierung vor, die Finanzierung der BLPK in einem neuen Dekret zu regeln. Die Leistungen richten sich dann nach den verfügbaren finanziellen Mitteln und werden vom Verwaltungsrat der BLPK im Reglement sowie in den Vorsorgeplänen der angeschlossenen Arbeitgebenden definiert. Um mit dem Bundesrecht in Einklang zu sein, muss das neue Dekret der BLPK auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Finanzierung: Verteilung der Kosten auf 40 Jahre und auf viele Schultern
Die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen sind – basierend auf den Zahlen per 1. Januar 2011 – mit Kosten im Umfang von insgesamt 2.3 Milliarden Franken verbunden, wovon der Kanton 988.5 Mio. Franken trägt.
Um ein sofortiges Anfallen dieser Kosten zu vermeiden, schlägt der Regierungsrat vor, für diesen Betrag eine verzinsliche Forderung der BLPK gegenüber dem Kanton, den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie den übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden zu begründen. Diese Forderung ist innerhalb der nächsten 40 Jahre zu amortisieren. Dadurch werden die Kosten auf einen langen Zeitraum verteilt und die finanzielle Lage der BLPK wird stabilisiert, da sie nicht gezwungen ist, einen bedeutenden Teil ihres Vermögens in einem ungünstigen Umfeld anzulegen.
Im Sinne der Lastensymmetrie haben auch die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden einen Beitrag an die Kosten resp. die Tilgung der Forderung zu leisten. Die aktiven Versicherten werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung der Beitragssätze ihres Vorsorgeplans von bisher 40 auf 50% an der Tilgung der Forderung beteiligt. Das ordentliche Pensionierungsalter wird von 64 Jahre auf 65 Jahre erhöht; die bisherigen Beiträge des Kantons an den Wegkauf der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung werden gestrichen, ebenso die kollektive Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente. Im Gegenzug dazu kommen die aktiven Versicherten in den Genuss einer grosszügig ausgestalteten Besitzstandsregelung. Härten, die durch den Primatwechsel entstehen können, werden damit vermieden oder zumindest abgefedert. Die Rentenbeziehenden tragen einen Teil der Lasten, indem drei Viertel des Betrages, der bisher für die Anpassung der Renten an die Teuerung aufgewendet wurde, nun in die Amortisation fliessen. Damit kann in Zukunft noch eine Teuerung von durchschnittlich 0.25% pro Jahr ausgeglichen werden.
Regierungsrat Adrian Ballmer betonte an der Medienkonferenz, dass die Vorlage zur Reform der BLPK alles in allem ein faires und ausgewogenes Paket sei. Insbesondere sei das Beitragsprimat keine Sparübung, weil hier gleich viele Mittel in die Vorsorge flössen wie im Leistungsprimat.
Beilagen:
In den letzten zehn Jahren durchliefen die Anlagemärkte drei grosse Krisen. Diese Entwicklung hat auch bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Spuren hinterlassen: War die Kasse im Jahr 2001 noch voll kapitalisiert, wies sie Ende 2010 einen konsolidierten Deckungsgrad von lediglich 77.2% auf. Dies, obwohl die Anlageerträge im nationalen Vergleich im vorderen Mittelfeld der Pensionskassen lagen. Damit besteht bei der BLPK Handlungsbedarf.
Vollkapitalisierung der BLPK
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat ein Paket zur nachhaltigen Reform der BLPK zusammengestellt. Die Pensionskasse soll nach dem Willen der Regierung in Zukunft wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung im System der Vollkapitalisierung geführt werden. Darin muss die Kasse jederzeit die volle Sicherheit für die übernommenen Verpflichtungen bieten. Mit der Vollkapitalisierung werden Altlasten bereinigt und die BLPK wird auf eine nachhaltig solide finanzielle Grundlage gestellt.
Umstellung vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat
Für die Versicherten der BLPK gilt heute noch das Leistungsprimat, in welchem die Rente als Prozentsatz des versicherten Lohns definiert wird. Neu soll die BLPK gemäss Regierungsvorlage für sämtliche Versicherten nur noch Vorsorgepläne im Beitragsprimat anbieten. Darin wird das gesparte Guthaben inklusive Verzinsung mit einem Prozentsatz in eine Jahresrente umgerechnet. Dies erlaubt eine flexiblere Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge, so dass die BLPK rascher auf Anpassungen im Anlageumfeld oder auf andere Veränderungen reagieren kann. Durch eine Besitzstandsregelung werden allfällige negative Auswirkungen des Übergangs so weit wie möglich vermieden. Der Bund und die meisten Kantone haben den Wechsel von Leistungs- zum Beitragsprimat bereits vollzogen.
Umwandlung der BLPK in eine Sammeleinrichtung
Der Regierungsrat will die BLPK in eine Sammeleinrichtung umwandeln. Darin bilden alle angeschlossenen Arbeitgebenden je ein eigenes Vorsorgewerk, das entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten ausgestaltet ist. Neben dem Vorsorgeplan des Kantons stehen weitere Vorsorgepläne zur Auswahl. Jedes Vorsorgewerk wird von einer paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission geführt. Dieses neue Modell der BLPK erhöht die Flexibilität für die angeschlossenen Arbeitgebenden. Zudem stärkt es die Mitbestimmungsrechte der Sozialpartner innerhalb der angeschlossenen Organisationen und Unternehmen.
Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ist einer Teilrevision unterzogen worden, mit der die Regelungen zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften wichtige Änderungen erfahren haben. Das Gesetz verlangt neu, dass Kantone und Gemeinden in ihren Erlassen entweder die Finanzierung oder die Leistungen der Pensionskasse regeln. Nicht mehr zulässig ist eine umfassende Regelung der beruflichen Vorsorge, wie sie heute noch im Dekret der BLPK festgeschrieben ist.
Im Interesse einer optimalen Planbarkeit der Aufwendungen für die berufliche Vorsorge des Kantonspersonals schlägt die Regierung vor, die Finanzierung der BLPK in einem neuen Dekret zu regeln. Die Leistungen richten sich dann nach den verfügbaren finanziellen Mitteln und werden vom Verwaltungsrat der BLPK im Reglement sowie in den Vorsorgeplänen der angeschlossenen Arbeitgebenden definiert. Um mit dem Bundesrecht in Einklang zu sein, muss das neue Dekret der BLPK auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Finanzierung: Verteilung der Kosten auf 40 Jahre und auf viele Schultern
Die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen sind – basierend auf den Zahlen per 1. Januar 2011 – mit Kosten im Umfang von insgesamt 2.3 Milliarden Franken verbunden, wovon der Kanton 988.5 Mio. Franken trägt.
Um ein sofortiges Anfallen dieser Kosten zu vermeiden, schlägt der Regierungsrat vor, für diesen Betrag eine verzinsliche Forderung der BLPK gegenüber dem Kanton, den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie den übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden zu begründen. Diese Forderung ist innerhalb der nächsten 40 Jahre zu amortisieren. Dadurch werden die Kosten auf einen langen Zeitraum verteilt und die finanzielle Lage der BLPK wird stabilisiert, da sie nicht gezwungen ist, einen bedeutenden Teil ihres Vermögens in einem ungünstigen Umfeld anzulegen.
Im Sinne der Lastensymmetrie haben auch die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden einen Beitrag an die Kosten resp. die Tilgung der Forderung zu leisten. Die aktiven Versicherten werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung der Beitragssätze ihres Vorsorgeplans von bisher 40 auf 50% an der Tilgung der Forderung beteiligt. Das ordentliche Pensionierungsalter wird von 64 Jahre auf 65 Jahre erhöht; die bisherigen Beiträge des Kantons an den Wegkauf der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung werden gestrichen, ebenso die kollektive Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente. Im Gegenzug dazu kommen die aktiven Versicherten in den Genuss einer grosszügig ausgestalteten Besitzstandsregelung. Härten, die durch den Primatwechsel entstehen können, werden damit vermieden oder zumindest abgefedert. Die Rentenbeziehenden tragen einen Teil der Lasten, indem drei Viertel des Betrages, der bisher für die Anpassung der Renten an die Teuerung aufgewendet wurde, nun in die Amortisation fliessen. Damit kann in Zukunft noch eine Teuerung von durchschnittlich 0.25% pro Jahr ausgeglichen werden.
Regierungsrat Adrian Ballmer betonte an der Medienkonferenz, dass die Vorlage zur Reform der BLPK alles in allem ein faires und ausgewogenes Paket sei. Insbesondere sei das Beitragsprimat keine Sparübung, weil hier gleich viele Mittel in die Vorsorge flössen wie im Leistungsprimat.
Beilagen:
Weitere Auskünfte:
Markus Nydegger, Leiter Kantonales Personalamt, Telefon 061 552 52 38,
Hans Peter Simeon, CEO der BLPK, Telefon 061 927 93 45.