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23.03.2022
Reform der Vermögenssteuer zur Sicherung des Steuersubstrats
Die letzte Reform der Steuern von natürlichen Personen liegt lange zurück. 2007 entlastete der Regierungsrat Familien und Personen mit tiefen Einkommen. In der Zwischenzeit ist das Baselbiet bei der Vermögenssteuer im nationalen Vergleich unattraktiv geworden. Diesen Zustand will der Regierungsrat nun ändern und präsentiert im Rahmen seiner Steuerstrategie eine massvolle Reform der Vermögenssteuer. Diese wird jetzt an den Landrat überwiesen. Ziel ist es, den Anschluss an die Nachbarkantone wiederherzustellen.
Es ist Tatsache, dass der Kanton Basel-Landschaft im nationalen und internationalen Vergleich bei der Besteuerung mittlerer und hoher Einkommen und Vermögen unattraktiv geworden ist. Verglichen mit den Nachbarkantonen ist die Steuerbelastung zu hoch. Vor allem bei vermögenden natürlichen Personen ist der Kanton Basel-Landschaft nicht mehr konkurrenzfähig. 70 Prozent aller steuerpflichtigen Personen bezahlen keine Vermögenssteuer. Diejenigen, die Vermögenssteuern bezahlen, werden im Kanton Basel-Landschaft im schweizweiten Vergleich aber tarifmässig sehr hoch belastet: Bis zu einem Reinvermögen von 150'000 Franken bezahlen Verheiratete aufgrund des Freibetrags zwar noch keine Vermögenssteuern. Bei einem Reinvermögen von 300'000 Franken hingegen belegt der Kanton Basel-Landschaft (mit Hauptort Liestal) im interkantonalen Vergleich bereits den 14. Rang. Bei hohem Vermögen ist der Kanton Basel-Landschaft dann auf den hintersten Rängen zu finden und weist bei 1 Mio. Franken Reinvermögen den 24. Rang, bei 5 Mio. Franken Reinvermögen sogar den zweitletzten Rang auf.
Kompensationslösung für die Gemeinden
Die Reform der Vermögenssteuer I soll per 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie bewirkt für den Kanton ab diesem Zeitpunkt jährliche Steuermindererträge von rund 27 Mio. Franken. Für die Gemeinden betragen die Steuermindererträge rund 15 Mio. Franken. Als grosszügige Kompensation werden die Gemeinden über den Finanzausgleich vom Kanton 9,5 Mio. Franken pro Jahr erhalten. Damit übernimmt der Kanton sozusagen fast zwei Drittel des Steuerausfalls, welcher auf die Gemeinden zukommen kann.
Wenn vermögende Steuerzahlerinnen und -zahler zuziehen oder allenfalls nicht wegziehen, hat die Wohnsitzgemeinde einen direkten Nutzen in Form von verbleibenden oder neuen Steuererträgen. Somit ist es gerechtfertigt, dass sich die Gemeinden finanziell bei der Stärkung der Standortattraktivität von Kanton und Gemeinden beteiligen. Der Regierungsrat hat im Übrigen auch bei der Steuervorlage 2017 (SV17; steuerliche Entlastung von Unternehmen) die Steuermindereinnahmen der Gemeinden teilweise kompensiert. Diese partizipieren seit dem Jahr 2020 am Anteil der direkten Bundessteuer. In der damaligen Landratsvorlage (Nr. 2018/920) ist der Regierungsrat von einer Weiterleitung von rund 10 Mio. Franken ausgegangen. Effektiv erhielten die Gemeinden für das Jahr 2020 gesamthaft einen Betrag von 12 Mio. Franken und für 2021 13 Mio. Franken.
Regierungsrat will stärker Sorge tragen zum Steuersubstrat
Mit seiner Vermögenssteuerreform I legt der Regierungsrat nun die Basis für eine modernere und gleichzeitig mildere Besteuerung des Vermögens von natürlichen Personen. Diese Reform enthält drei Schritte:
- Schritt 1: Aufhebung der speziellen Steuerwerte
Mit dem ersten Schritt werden die speziellen Baselbieter Steuerwerte für Wertschriften aufgehoben. Diese Steuerwerte stehen quer in der nationalen Steuerlandschaft und bedeuten einen erheblichen jährlichen Mehraufwand bei den steuerpflichtigen Personen, den bescheinigenden Banken sowie bei der kantonalen Steuerverwaltung und den kommunalen Veranlagungsbehörden. Die Aufhebung der Steuerwerte für Wertpapiere ist zudem ein politisch wiederholt angeregter Reformpunkt, welcher sich mit dem Verfassungsauftrag zur Vereinfachung der Steuerdeklaration und Steuerveranlagung deckt. Dieser Schritt führt jedoch zu einer Erhöhung der Bemessungsbasis und somit zu einer Neu- oder Mehrbelastung vermögender Personen. - Schritt 2: Tieferer Vermögenssteuertarif
Diese Mehrbelastung soll mit dem zweiten Schritt ausgeglichen resp. kompensiert werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Landschaft sollen dabei nicht neu oder höhere Vermögenssteuern bezahlen müssen. Der Regierungsrat will dazu den Vermögenssteuertarif senken. Eine für den Kanton rein steuerertragsneutrale Kompensation über die gesamte Steuerkundschaft würde aber immer noch zu starken Verzerrungen mit individuellen Steuermehrbelastungen führen. Dies will der Regierungsrat auf jeden Fall vermeiden. Zugleich will er die Attraktivität des Kantons Basel-Landschaft für vermögende Personen erhöhen. - Schritt 3: Anschluss an die Nachbarkantone wiederherstellen
Daher will der Regierungsrat mit dem dritten Schritt nicht nur die steuerliche Mehrbelastung ausgleichen, sondern den Kanton vor allem im regionalen Vergleich als attraktiven Wohnort stärken. Der Kanton Basel-Landschaft soll im Bereich der Vermögensbesteuerung wettbewerbsfähiger werden und sich im nationalen Ranking nach oben verbessern. Nicht bis zur nationalen Spitzengruppe, aber doch bis zu einer guten Position gegenüber den Nachbarkantonen (Rang 18). Durch einen milderen Vermögenssteuer-Tarif in Kombination mit einer Erhöhung der Freibeträge soll dieses Ziel erreicht werden.