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Regierung lehnt Anträge des Landrats zum AFP 2019–2022 ab
Die Anträge des Landrats zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019–2022 würden den Kantonshaushalt mit 18 bis 40 Millionen Franken jährlich belasten. Die bereits überdurchschnittliche Verschuldung würde weiter zunehmen. Der Regierungsrat will den erreichten Haushaltsausgleich nicht gefährden und lehnt alle Anträge ab. Gleichzeitig beantragt er eine Änderung des AFP 2019–2022 aufgrund des geplanten Teuerungsausgleichs im Umfang von 8,3 Millionen Franken pro Jahr.
Der Regierungsrat hat im September 2018 den AFP 2019–2022 mit Überschüssen in der Erfolgsrechnung von 60 bis 80 Millionen Franken in allen vier Planjahren präsentiert. Dieser positive finanzielle Ausblick wurde erreicht, indem – neben dem erfreulichen Ertragswachstum – das Wachstum des Aufwands gedämpft werden konnte. Von einem Abbau kann keine Rede sein: Der Gesamtaufwand steigt im Entwurf des Regierungsrats im Budget 2019 gegenüber dem Budget 2018 um 44 Millionen Franken (+1,6 Prozent), bis zum Finanzplanjahr 2022 sogar um 67 Millionen Franken.
Anträge des Landrats führen zu Verschlechterung der Kantonsfinanzen
Der Landrat hat 22 Anträge zum AFP 2019–2022 eingereicht, einer davon wurde inzwischen wieder zurückgezogen. Die Annahme aller Anträge würde den Staatshaushalt um 18 Millionen Franken (Budget 2019) bis 40 Millionen Franken (Jahr 2022) belasten. Die bereits überdurchschnittliche Nettoverschuldung des Kantons Basel-Landschaft würde damit im Zeitraum von 2019 bis 2022 um über 120 Millionen Franken erhöht. Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat alle Anträge des Landrats zum AFP 2019–2022 ab. Die Zustimmung zur Initiative „Ja zur Prämienverbilligung“ würde den Staatshaushalt gegenüber dem jetzigen System mit 75 Millionen Franken pro Jahr belasten. Da der Regierungsrat mit der Erhöhung der Richtprämie ab 2019 bereits jährliche Mehrausgaben von 12 Millionen Franken beschlossen hat, erhöht sich der jährliche Aufwand im AFP 2019–2022 durch Zustimmung zur Initiative um jährlich 63 bis 67 Millionen Franken.
Antrag des Regierungsrats zum Teuerungsausgleich
Der Regierungsrat hat bereits am 7. November 2018 bekanntgegeben, dass er dem Landrat einen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal von 1,4 Prozent beantragt. Die Mitarbeitenden des Kantons, die in der jüngeren Vergangenheit von mehreren Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushalts betroffen waren, würden damit von der positiven Entwicklung der Kantonsfinanzen profitieren. Diese Anpassung wirkt sich auf das Budget 2019 mit 8,3 Millionen Franken aus. Dieser Betrag war bisher nicht im Entwurf des Regierungsrats zum AFP 2019–2022 enthalten. Der Überschuss in der Erfolgsrechnung reduziert sich daher von 70,8 Millionen Franken auf neu 62,5 Millionen Franken.