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Regierung lehnt Budgetanträge des Landrats ab und rechnet mit gutem Abschluss 2019
Die Anträge des Landrats zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 würden den Kantonshaushalt mit bis zu 30 Millionen Franken jährlich belasten. Der Regierungsrat will den geplanten Haushaltsausgleich nicht gefährden und lehnt deshalb acht Anträge ab. Gleichzeitig beantragt er dem Landrat 3,1 Millionen Franken für den Teuerungsausgleich. Für das Jahr 2019 erwartet der Regierungsrat primär aufgrund von einmaligen Ereignissen eine Verbesserung gegenüber dem Budget um 65 Millionen Franken.
Der Regierungsrat hat im September 2019 den AFP 2020–2023 mit Überschüssen in der Erfolgsrechnung von 22 bis 50 Millionen Franken in allen vier Planjahren präsentiert. Dieser positive finanzielle Ausblick wurde erreicht, indem das Wachstum des Aufwands gedämpft werden konnte und Schwerpunkte verantwortungsvoll und mit Augenmass gesetzt wurden.
Anträge des Landrats führen zu Verschlechterung der Kantonsfinanzen
Der Landrat hat zehn Anträge zum AFP 2020–2023 eingereicht. Die Annahme aller Anträge würde den Staatshaushalt um 29,8 Millionen Franken (Budget 2020) bzw. 1,2 Millionen Franken (Jahr 2023) belasten. Die bereits überdurchschnittliche Nettoverschuldung des Kantons Basel-Landschaft würde damit im Zeitraum von 2020 bis 2023 um 160 Millionen Franken erhöht. Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat acht dieser Anträge ab.
Die Geschäftsleitung des Landrats beantragt zusätzliche Mittel für den Beizug einer externen Fachperson. Der Regierungsrat verzichtet bei diesem Budgetantrag auf eine Stellungnahme. Ein weiterer Antrag verlangt die Anpassung der Indikatoren beim Steuer- und Enteignungsgericht. Diesen Antrag lehnen die Gerichte ab.
Regierungsrat beantragt 3,1 Millionen Franken für Teuerungsausgleich
Der Regierungsrat gab bereits am 6. November 2019 bekannt, dass er dem Landrat einen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal von 0,5 Prozent beantragt. Diese Anpassung wirkt sich auf das Budget 2020 mit 3,1 Millionen Franken aus. Der Teuerungsausgleich war nicht im Entwurf des Regierungsrats zum AFP 2020–2023 enthalten. Der Überschuss in der Erfolgsrechnung reduziert sich daher im Budget 2020 von 44,4 Millionen Franken auf neu 41,2 Millionen Franken.
Positive Entwicklung für 2019 nochmals verstärkt
Im Budget für das Jahr 2019 wurde ein Ertragsüberschuss von 60 Millionen Franken budgetiert. Gemäss Prognose nach dem dritten Quartal schliesst die Erfolgsrechnung mit einer Verbesserung gegenüber dem Budget um 65 Millionen Franken ab. Damit hat sich die positive Entwicklung für das laufende Jahr nach dem 3. Quartal nochmals verstärkt, nachdem sie sich bereits in den ersten beiden Steuerungsberichten abgezeichnet hatte. Überschüsse in der Erfolgsrechnung sind nötig, damit der Kanton seine Investitionen selber finanzieren kann und sich nicht weiter verschuldet.
Vor allem einmalige Ereignisse führen zu höheren Erträgen
Die erfreuliche Entwicklung kommt aufgrund verschiedener Sachverhalte zustande. Erstens kann der Kanton von einer doppelten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank profitieren, zweitens fällt der Anteil der direkten Bundessteuern höher aus als budgetiert und drittens wurde aufgrund Empfehlungen der Finanzkontrolle gewisse Grundstücke und Liegenschaften in die Bilanz integriert und neu bewertet. Letzteres führt zu einer positiven Abweichung von knapp 50 Millionen Franken im Finanzertrag. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Effekt ohne Einfluss auf kommende Budgetjahre.
Dem stehen aber auch negative Abweichungen zum Budget gegenüber; so fallen voraussichtlich die Einnahmen aus der Einkommenssteuer sowie die Bussen bei der Polizei deutlich tiefer aus als budgetiert. Ausgabenseitig zeigt sich eine hohe Ausgabendisziplin, die nicht zuletzt durch das totalrevidierte Finanzhaushaltsgesetz unterstützt wird. Dennoch führen nicht steuerbare Effekte wie z. B. Sanierungsprojekte für Altlasten zu höheren Rückstellungen. Bei den Nettoinvestitionen wird aufgrund von Verzögerungen im Projektverlauf (beispielsweise durch Einsprachen) eine Unterschreitung von 32 Millionen Franken erwartet.
Der positive Ausblick für das Jahr 2019 setzt sich nur bedingt im AFP 2020–2023 fort. Diejenigen Veränderungen, welche neben dem Jahr 2019 auch die Folgejahre beeinflussen, sind bereits im AFP 2020–2023 berücksichtigt.