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Regierungsrat beantragt höhere Prämienverbilligungen und Reallohnerhöhung von 0,5 Prozent beim Staatspersonal
Mitte Dezember findet die Sitzung des Landrats zur Beschlussfassung zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2023–2026 statt. Aus dem Landrat wurden acht Anträge zum AFP 2023–2026 eingereicht. Der Regierungsrat lehnt diese alle ab. Gleichzeitig beantragt die Regierung fünf Anpassungen am AFP 2023–2026, unter anderem eine Erhöhung der Prämienverbilligungen um 11,1 Millionen Franken und eine Reallohnerhöhung beim Kantonspersonal von 0,5 Prozent. Dadurch resultiert im Budget 2023 ein Defizit von –9,6 Millionen Franken.
Aus dem Landrat wurden acht Budgetanträge zum AFP 2023–2026 eingereicht. Der Regierungsrat lehnt diese aus verschiedenen Gründen ab:- Drei der Anträge aus dem Landrat betreffen eine Reallohnerhöhung bzw. eine Erhöhung der Prämienverbilligungen, zu denen der Regierungsrat eigene Anträge vorlegt.
- Ein Antrag verlangt Steuergutschriften für Haushalte, die keine Vermögenssteuern bezahlen. Zur Unterstützung der Haushalte mit tiefen Einkommen verfügt der Kanton aber bereits über etablierte Instrumente, die mit dem vorliegenden Antrag um ein artfremdes Mittel ergänzt würden. Die im Antrag erwähnte Erhöhung der Krankenkassenprämien soll mittels Anpassung bei der Prämienverbilligung berücksichtigt werden.
- Ein weiterer Antrag verlangt zusätzliche personelle Ressourcen in der Steuerverwaltung zur Verfolgung von Steuerkriminalität. Dieses Ziel wird mit den bestehenden Mitteln jedoch bereits erfolgreich erreicht.
Regierungsrat beantragt Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhung um 0,5 Prozent
Der Regierungsrat beantragt fünf Anpassungen am AFP 2023–2026. Ein Antrag des Regierungsrats betrifft den Teuerungsausgleich für das Staatspersonal. Dieser beträgt 2,5 Prozent und bedeutet 16,2 Millionen Franken ab dem Budget 2023.
Zusätzlich beantragt der Regierungsrat eine Erhöhung des Reallohns beim Kantonspersonal um 0,5 Prozent. Die vergangenen Jahre waren alles andere als einfach. Dessen ist sich der Regierungsrat bewusst und will deshalb den Mitarbeitenden Wertschätzung für die geleistete Arbeit und die gemeinsam erreichten Ziele entgegenbringen. Dieser Antrag führt netto zu Kosten von 3,2 Millionen Franken ab dem Budget 2023.
Prämienverbilligungen sollen erhöht werden
Ein weiterer Antrag des Regierungsrats betrifft die Prämienverbilligungen. Im Kanton Basel-Landschaft steigt die mittlere Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Jahr 2023 um 7 Prozent. Der Regierungsrat beantragt, diesen Anstieg der Prämien vollständig auszugleichen. Diese Erhöhung der Prämienverbilligung führt zu einem Anstieg des Aufwands ab dem Jahr 2023 im Umfang von 11,1 Millionen Franken.
Der vierte Antrag des Regierungsrats beinhaltet einen einmaligen Beitrag von 50'000 Franken an die Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde in Rom im Rahmen der Vereidigung der Schweizergarde im Jahr 2024, zu welcher der Kanton Basel-Landschaft als Gastkanton eingeladen ist.
Der fünfte und letzte Antrag des Regierungsrats berücksichtigt schliesslich die höheren Preise für die kantonseigene Strombeschaffung mit 4,5 Millionen Franken im Budget 2023.
Der Saldo in der Erfolgsrechnung im Jahr 2023 reduziert sich mit den Anträgen des Regierungsrats von einem Überschuss von 25,5 Millionen Franken auf ein Defizit von neu –9,6 Millionen Franken.
Kanton Basel-Landschaft profitiert von solidem finanziellen Fundament
Die aktuelle Prognose nach dem 3. Quartal 2022 erwartet einen Überschuss von 151 Millionen Franken für das Jahr 2022. Zudem hat die internationale Rating-Agentur Standard & Poor’s Anfang November 2022 das Rating des Kantons Basel-Landschaft auf ein AAA erhöht. Die Prüfenden betonen, dass der Kanton Basel-Landschaft sich gut auf veränderte finanzielle Rahmenbedingungen einstellen kann, die nötigen Reformen umsetzt und dadurch auch künftig einen ausgeglichenen Finanzhaushalt ausweisen wird. Der Ausblick im Rating-Bericht berücksichtigt die gestiegene Inflation und die mit hoher Wahrscheinlichkeit ausbleibende Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank.
Es gilt jedoch zu beachten, dass es sich bei dem erwähnten Überschuss nach drei Quartalen um einen Zwischenstand und nicht um den definitiven Abschluss 2022 handelt. Ein erfreulicher definitiver Rechnungsabschluss wird dem Regierungsrat Handlungsspielraum eröffnen, um eine oder zwei zusätzliche Tranchen des Bilanzfehlbetrags abtragen zu können. Dies wiederum ermöglicht dem Regierungsrat im Jahr 2023 – das ein schwieriges Jahr werden könnte –, ausnahmsweise von einer Abtragung des Bilanzfehlbetrags abzusehen.