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Regierungsrat beantragt vollständigen Teuerungsausgleich für Staatspersonal
Der Regierungsrat hat dem Landrat die Vorlage zum Teuerungsausgleich 2020 überwiesen. Er beantragt, dem Staatspersonal per 1. Januar 2020 einen Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent auszurichten.
Mit dem letztjährigen Landratsbeschluss wurde die über die vergangenen Jahre aufgelaufene Teuerung per 31. Oktober 2018 ausgeglichen. Die für das laufende Jahr 2019 prognostizierte Teuerung von 0,5 Prozent soll nun ebenfalls vollständig ausgeglichen werden. Dies führt zu einem generellen Anstieg der Löhne von 0,5 Prozent. Angesichts der stabilen Entwicklung der Kantonsfinanzen und der positiven Prognosen des wirtschaftlichen Wachstums möchte der Regierungsrat gegenüber den kantonalen Angestellten ein Zeichen setzen und beantragt dem Landrat den vollständigen Teuerungsausgleich.
Im Budget 2020 wird ein Überschuss von 44,4 Millionen Franken erwartet. Ein Teuerungsausgleich ist darin nicht enthalten. Unter der Voraussetzung, dass der Landrat dem Antrag des Regierungsrats folgt, wirkt sich der beantragte Teuerungsausgleich 2020 im Umfang von rund 3,1 Millionen Franken auf das Budget aus.
Die Personalverbände begrüssen den Antrag des Regierungsrats, den Teuerungsausgleich vollständig auszugleichen. Zusätzlich fordern sie aber in Übereinstimmung mit den grossen schweizerischen Gewerkschaften eine generelle Lohnerhöhung in der Höhe von 2 Prozent.