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Regierungsrat befürwortet Anpassung bei internationalen Abkommen im Steuerbereich
Der Regierungsrat äussert sich positiv zur Änderung des mittlerweile in die Jahre gekommenen Bundesgesetzes über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG). Er befürwortet insbesondere die gesetzliche Verankerung des Verständigungsverfahrens im Fall einer internationalen Doppelbesteuerung. Bisher war dieses Verfahren gesetzlich nicht geregelt.
Die Schweiz zählt derzeit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit über 100 Staaten und ist bestrebt, das Netz der Abkommen weiter auszubauen. Eine Doppelbesteuerung entsteht typischerweise dann, wenn zwei Staaten die gleichen Einkünfte oder Vermögensteile einer oder eines Steuerpflichtigen besteuern. Die meisten Bestimmungen eines DBA widmen sich deshalb der Vermeidung der Doppelbesteuerung, indem sie den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensarten zuteilen.
Was ist jedoch praktisch zu tun, wenn eine Doppelbesteuerung eintritt? Dies war bisher gesetzlich nicht geregelt und liess die Steuerpflichtigen oft im Ungewissen. Diese Lücke wird nun geschlossen. Wichtige innerstaatliche Verfahrensfragen, Rechte und Pflichten der steuerpflichtigen Person, Fristen, Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung etc. werden nun im Gesetz aufgenommen und sorgen damit für noch mehr Rechtssicherheit und Rechtsschutz.