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Regierungsrat befürwortet Lohnobergrenze in grossen Unternehmen des Bundes
Im Rahmen einer Vernehmlassung begrüsst der Regierungsrat die Begrenzung des Entgelts in den grossen Bundes- und bundesnahen Unternehmen. Anstelle eines Fixbetrags schlägt er jedoch vor, die Obergrenze als Prozentsatz innerhalb des Lohnsystems der einzelnen Unternehmen festzulegen.
Auf Einladung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 5. November 2019 nimmt der Regierungsrat Stellung zur parlamentarischen Initiative «Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen».
Ziel der Vorlage ist die gesetzliche Verankerung einer Obergrenze für das Entgelt, das in den sieben grossen Unternehmen des Bundes (SBB AG, RUAG Holding AG, Skyguide AG, Suva, SRG SSR, Swisscom AG und Post AG) an die obersten Kader, das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal und die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf. Zudem soll ein Verbot für die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen erlassen werden.
Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die Begrenzung des Entgelts in den genannten Unternehmen, da diese nicht dem gleichen marktwirtschaftlichen Umfeld ausgesetzt sind wie jene der Privatwirtschaft. Hingegen kritisiert er, dass die Vorlage wenig Handlungsspielraum lässt und die Unterschiede der betroffenen Unternehmen in Bezug auf Grösse, Branche und Komplexität nicht berücksichtigt.
Daher schlägt der Regierungsrat eine alternative Lösung vor: Anstelle eines Fixbetrages soll sich die Obergrenze relativ auf das in den Unternehmen geltende Lohnsystem beziehen. Zum Beispiel könnte die Obergrenze als Prozentsatz formuliert werden, der sich auf das minimale oder auf das maximale Entgelt (i.d.R. der direkt unterstellten Funktionen der Geschäftsleitungsmitglieder) bezieht. Dies ermöglicht eine differenzierte Handhabung je Unternehmen und bietet Flexibilität, auf Veränderungen im Markt zu reagieren. Bei einem Fixbetrag besteht die Gefahr, dass das gesamte Lohngefüge nicht mehr stimmig ist.