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Regierungsrat beschliesst Umsetzung der Härtefallhilfen 2022
Anträge für Härtefallhilfen 2022 ab April möglich
Der Regierungsrat hat die Verordnung zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallhilfen im Jahr 2022 beschlossen. Er konkretisiert dabei die entsprechenden Vorgaben des Bundes. Der Landrat hat hierfür bereits Ende Januar eine Ausgabe in der Höhe von maximal 36 Millionen Franken bewilligt. Mit den Auszahlungen kann nach Ablauf der Referendumsfrist Anfang April begonnen werden.
Der Bundesrat hat zum Jahresbeginn beschlossen, auch im Jahr 2022 Härtefallhilfen zur Abfederung von Notlagen aufgrund von covidbedingten Umsatzeinbussen zu ermöglichen und hat am 2. Februar die Härtefallverordnung 2022 beschlossen. Diese bildet den Rahmen für die Ausgestaltung der Härtefallhilfen im Kanton Basel-Landschaft.
Gemäss Verordnung des Bundesrats können alle Unternehmen Härtefallgesuche stellen, die bereits im vergangenen Jahr Anspruch hatten. Die Unterstützungsbeiträge bemessen sich nach den ungedeckten Kosten der relevanten Monate im Jahr 2022. Die Härtefallmassnahmen sind vorerst bis Ende Juni 2022 befristet. Neu anspruchsberechtigt sind zudem Schaustellerinnen und Schausteller.
Um die Härtefallhilfen 2022 möglichst rasch umsetzen zu können, verzichtet der Regierungsrat wieder auf eine eigene gesetzliche Grundlage und wird die Härtefallhilfen stattdessen auf der Basis der Vorgaben aus dem Bundesgesetz und der Bundesverordnung auszahlen. In der Härtefallverordnung BL hat er nun die Vorgaben des Bundes konkretisiert.
Gesuche für den Dezember 2021 und das 1. Quartal 2022 ab April möglich
Baselbieter Unternehmen können für den Dezember 2021 Härtefallhilfen beantragen, zudem wahlweise für das erste Quartal oder das erste Halbjahr 2022. Um einen Antrag stellen zu können, müssen dem Unternehmen im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im entsprechenden Zeitraum ungedeckte Kosten entstanden sein. Für grosse Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Jahresumsatz umfasst der Bemessungszeitraum im Jahr 2022 zwingend das erste Halbjahr. Anträge für das erste Quartal 2022 können bis zum 30. Juni 2022, Anträge für das erste Halbjahr 2022 bis zum 30. September 2022 gestellt werden.
Um dem Prinzip der Verhältnismässigkeit gerecht zu werden, hat der Regierungsrat zudem eine Wesentlichkeitsgrenze definiert, welche bei mindestens 1 Prozent des Jahresumsatzes respektive mindestens 3'000 Franken liegt.
Das Portal für die Gesuchstellung wird ab dem 1. April 2022 analog zu den Härtefallhilfen 2021 auf folgender Website aufgeschaltet: www.haertefallregelung-bl.ch
Im Weiteren befinden sich zusätzliche Informationen bzgl. der Einschränkung der Verwendung, der bedingten Gewinnbeteiligung sowie der freiwilligen Rückzahlung auf dieser Website. Sie wird laufend aktualisiert.
36 Millionen Franken durch den Landrat bewilligt
Zur Finanzierung von Härtefallmassnahmen hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats (LRV 2022/26) am 27. Januar 2022 eine neue einmalige Ausgabe von 36'297'500 Franken bewilligt. Mit der Auszahlung kann somit nach Ablauf der Referendumsfrist Anfang April begonnen werden. Die Härtefallhilfen werden weiterhin zu mindestens 70 Prozent vom Bund getragen.
Härtefallhilfen von rund 100 Millionen Franken im 2021
Bereits für das Jahr 2021 hat der Kanton Basel-Landschaft Härtefallhilfen in der Höhe von insgesamt rund 97 Millionen Franken in Form von À-fonds-perdu-Beiträgen gesprochen. In Zusammenarbeit mit den Banken hat der Kanton zudem Kredite in der Höhe von über 4 Millionen Franken bewilligt. Bei den bewilligten Krediten bürgt der Kanton in einem Umfang von 3,6 Millionen Franken.