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Regierungsrat bringt Gegenvorschlag zur Initiative „Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen“
Der Regierungsrat lehnt die Initiative „Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen“ ab. Er stellt ihr einen nichtformulierten Gegenvorschlag gegenüber und spricht sich grundsätzlich für eine Stärkung von Familien aus. Er sieht aber davon ab, eine neue, isolierte Leistung für einkommensschwache Familien zu schaffen. Vielmehr soll eine neue Leistung in das Gesamtsystem eingebettet werden. Dies ist nur möglich, wenn ausstehende Ergebnisse aus noch laufenden Projekten vorliegen. Die Initiative greift diesen Ergebnissen vor.
Die im Oktober 2017 eingereichte Initiative fordert, dass der Kanton Basel-Landschaft Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien einführt. Die Leistung soll Familien helfen, die trotz Einkommen unter der Armutsgrenze leben. Es soll dabei jederzeit ein Arbeitsanreiz bestehen, und die Schwelleneffekte sollen so tief wie möglich gehalten werden. Das heisst, dass mehr Erwerbsarbeit bzw. mehr Lohn nicht zu einer Reduktion des verfügbaren Einkommens führen darf, weil etwa die Leistung schneller abnimmt als das Einkommen zunimmt.
Familien haben erhöhtes Armutsrisiko
Der Regierungsrat anerkennt, dass Familien mit Kindern häufiger als andere Haushaltsformen in eine wirtschaftlich prekäre Situation geraten können. Gründe dafür liegen insbesondere im erhöhten finanziellen Bedarf und in den eingeschränkten Möglichkeiten für eine Erwerbstätigkeit. Doch „Kinder haben“ soll kein Armutsrisiko sein.
Laufende Projekte
Die kantonale Verwaltung verfolgt zurzeit verschiedene Projekte, die einen Bezug zu einer allfälligen Leistung für Familien haben. Dazu gehören die Erarbeitung einer Strategie zur Bekämpfung und Prävention von Armut, die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen sowie die Überprüfung einer Sozialhilfestrategie. Die Ergebnisse dieser Projekte sind massgebend für die Ausgestaltung einer Leistung für einkommensschwache Familien. Sie liegen voraussichtlich bis Ende 2020 vor.
Einbettung ins Gesamtsystem
Es existieren bereits zahlreiche Massnahmen, die Familien zugutekommen: Kinder- und Ausbildungszulagen, Steuerabzüge für Kinder, Alimentenbevorschussung, Stipendien oder Mietzinsbeiträge sind nur einige davon. Eine neue Leistung muss deshalb in das Gesamtsystem eingebettet werden. Das kann sie nur, wenn die Ergebnisse aus den laufenden Projekten vorliegen.
Offener Gegenvorschlag
Der Regierungsrat hat den nichtformulierten Gegenvorschlag bewusst sehr offen formuliert. So können aufgrund der Ergebnisse aus den laufenden Projekten bei Bedarf eine neue Leistung eingeführt oder bestehende Leistungen für Familien optimiert oder ausgebaut werden.