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Regierungsrat gibt Quellensteuerreform in die Vernehmlassung
Am 1. Januar 2021 tritt beim Bund eine Reform der Quellensteuer in Kraft. Die Kantone müssen diese Reform auf denselben Zeitpunkt hin umsetzen. Dadurch sollen Ungleichbe-handlungen mit ordentlich veranlagten Personen beseitigt werden. Zugleich müssen die Kantone steuerliche Anpassungen an das neue Geldspielgesetz des Bundes vornehmen. Dazu gehören steuerfreie Lottogewinne im Inland bis zu 1 Mio. Franken. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.
Der Regierungsrat schickt eine Steuervorlage in die Vernehmlassung, die Vorgaben des Bundes aus zwei Bereichen umsetzt: die Reform der Quellensteuer und das neue Geldspielgesetz.
Das am 16. Dezember 2016 vom eidgenössischen Parlament verabschiedete «Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens» tritt zusammen mit der darauf basierenden Verordnung am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Kantone müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre kantonalen gesetzlichen Grundlagen den Vorgaben der Steuerharmonisierung anpassen. Auch der Kanton Basel-Landschaft muss diese Gesetzesänderung zwingend und unverändert übernehmen.
Keine Diskriminierung mehr bei der Quellensteuer
Wer in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, ist dem Quellensteuerverfahren unterstellt. Diese Quellensteuerordnung ist aber nicht in jedem Fall mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen kompatibel. Eine unzulässige Diskriminierung liegt dann vor, wenn Nicht-Ansässige anders behandelt werden als Ansässige, sofern sich diese in einer vergleichbaren Situation befinden.
Für die heute betroffenen Personen bleibt die Erhebung der Quellensteuer – und damit die Sicherung des Steuerbezugs – zwar bestehen. Im Vergleich zum geltenden Recht soll neu jedoch allen ansässigen Quellensteuerpflichtigen die nachträgliche ordentliche Veranlagung mit Steuererklärung offen stehen. Dadurch können Ungleichbehandlungen vermieden werden. Bisher wurde dies mittels nachträglichen Tarifkorrekturen (nachträglich geltend gemachte Abzüge) bei der Quellensteuer vorgenommen.
Steuerfreie Lottogewinne bis 1 Mio. Franken
Die Schweizer Stimmberechtigten haben am 10. Juni 2018 das «Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz)» angenommen. Darin sind auch steuerliche Bestimmungen enthalten, welche direkt per 1. Januar 2019 anwendbar sind und ins kantonale Steuergesetz überführt werden müssen. Die Umsetzung dieser steuerlichen Vorgaben bringt hauptsächlich einen Freibetrag für inländische Lottogewinne bis 1 Million Franken mit sich.
Nach bisherigem Recht waren einzelne Gewinne von über 1‘000 Franken aus einer Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung steuerbar. Gewinne aus Spielen ohne gültige Bewilligung sowie aus Spielen, die im Ausland durchgeführt werden, sind auch weiterhin steuerbar.