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Regierungsrat lehnt Einführung des Rentenzuschlags ab
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) steht vor der Herausforderung der stetig steigenden Lebenserwartung und ungenügender Renditen bei den Anlagen. Der Bund schlägt deshalb die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von aktuell 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent vor. Gleichzeitig soll mit Ausgleichsmassnahmen das Niveau der obligatorischen Leistungen gemäss BVG erhalten bleiben.
Zur Erhaltung des Niveaus der obligatorischen Leistungen wird der Koordinationsabzug halbiert. Durch die Halbierung wird sich das Vorsorgeniveau der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen und / oder Teilzeitbeschäftigung verbessern. Des Weiteren sollen die Altersgutschriftensätze angepasst respektive vereinfacht werden. Mit der neuen Staffelung wird der Altersnachteil beseitigt. Und schliesslich sollen alle Bezügerinnen und Bezüger einer BVG-Alters- oder Invalidenrente unter gewissen Voraussetzungen einen Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken erhalten, um die Senkung des Umwandlungssatzes und somit eine tiefere BVG-Altersrente ausgleichen zu können.
Regierungsrat gegen Einführung des Rentenzuschlags
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Vorlage. Er lehnt aber den vom Bundesrat vorgeschlagenen Mechanismus des Rentenzuschlags für die Übergangsgeneration zum Erhalt des Leistungsniveaus ab. Mit diesem Vorschlag würde innerhalb der 2. Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Rente eingeführt. Die nach wie vor vorherrschende Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern würde mit dieser Massnahme noch verstärkt, da dieser Rentenzuschlag durch die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert werden muss. Dieser Lösung kann der Regierungsrat nicht zustimmen.
Kanton Basel-Landschaft hat Sicherung des Leistungsniveaus bereits umgesetzt
Der Kanton Basel-Landschaft hat zudem bereits zu Beginn des Jahres 2019 Massnahmen im Hinblick auf die von der Basellandschaftlichen Pensionskasse per 1. Januar 2018 resp. 1. Januar 2019 beschlossene Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes ergriffen und ein ausgewogenes Finanzierungs- und Leistungspaket verabschiedet, welches von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu praktisch gleichen Teilen getragen wird.