- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Regierungsrat mit Empfehlungen im Personalbereich grundsätzlich einverstanden
Regierungsrat mit Empfehlungen im Personalbereich grundsätzlich einverstanden
Der Regierungsrat äussert sich grundsätzlich zustimmend zu den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission, die diese nach einem Besuch im Personalamt abgegeben hatte. So wird für 2020 eine erneute Mitarbeitendenbefragung geplant, und Trennungsvereinbarungen sollen neu vom Personalamt geprüft werden. Die Umsetzung anderer Empfehlungen sind bereits erfüllt oder Gegenstand von laufenden Revisionen.
Im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogramms besuchte die Subkommission I der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landrats im letzten Jahr das Personalamt. Sie traf sich mit dem Leiter des Personalamts zu einem Gespräch und verfasste daraufhin einen Bericht mit Empfehlungen.
Der Regierungsrat nimmt nun zu diesen Empfehlungen in Form einer Landratsvorlage Stellung:
– Der Regierungsrat befürwortet die Empfehlung der GPK, regelmässige Mitarbeitendenbefragungen durchzuführen. Die nächste Durchführung wird für 2020 geplant.
– Das Anliegen der GPK, die Handhabung von Erfahrungsstufenanstiegen zu vereinfachen, wurde mit der Einführung des neuen Mitarbeitendengesprächs (MAG) bereits erfüllt. Neu ist die Gewährung oder Nicht-Gewährung des Stufenanstiegs eine direkte Folge des Ergebnisses des MAG.
– Bei der Weitergabe von Personaldossiers innerhalb des Kantons richtet sich der Regierungsrat nach dem geltenden Datenschutzrecht. Personaldossiers beinhalten Personendaten, welche mit grösster Sorgfalt zu handhaben sind. Eine Weitergabe innerhalb des Kantons erfolgt deshalb nur mit Zustimmung der oder des Mitarbeitenden.
– Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Empfehlung der GPK, alle Trennungsvereinbarungen vor deren Unterzeichnung dem Personalamt vorzulegen. Ein entsprechender Prozess gewährleistet, dass die einheitliche Anwendung des Personalrechts noch stärker im Fokus ist.
– Die Empfehlung der GPK, für die Ausschüttung von Leistungsprämien einen einheitlichen Kriterienkatalog zu erstellen, wird im Rahmen der Revision des kantonalen Lohnsystems (LRV 2018/811) und der entsprechenden Richtlinie umgesetzt.
– Das Anliegen der GPK zur Zentralisierung des Personalwesens wird Gegenstand einer Landratsvorlage sein. Die Landratsvorlage gibt Antwort auf die Motion 2016-138 und ist zurzeit in der Vernehmlassung. Der Entscheid des Landrats zum Thema wird in der ersten Jahreshälfte 2019 erwartet.
Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (2018/774) sowie der diesbezügliche Beschluss des Landrats vom 8. November 2018 stehen online zur Verfügung.