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Regierungsrat nimmt Stellung zur AHV-Reform
Der Regierungsrat begrüsst die rasche Wiederaufnahme der AHV-Reform. Er kritisiert allerdings die mangelnde Ausgewogenheit der Reform auf der Einnahmen- und Ausgabenseite.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes begrüsst der Regierungsrat die rasche Wiederaufnahme der AHV-Reform (AHV 21). Er befürwortet grundsätzlich die vorgeschlagenen Massnahmen zur Stabilisierung der AHV und erachtet diese als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Finanzierung über Mehrwertsteuer
Allerdings kritisiert der Regierungsrat, dass die vorgeschlagene Reform auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nicht ausgewogen ist. Die Vorlage setzt fast ausschliesslich auf Mehreinnahmen aus der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform geht damit schwergewichtig zulasten der Jüngeren, da diese über den zeitlichen Verlauf am stärksten von den erhöhten Steuerbelastungen betroffen sind. Der Regierungsrat regt deshalb an, möglichst rasch die Diskussion über eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters zu lancieren.
Koppelung an die Steuervorlage 17
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist an die Steuervorlage 17 gekoppelt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird im gleichen Umfang reduziert wie zusätzliche Einnahmen zugunsten der AHV aus der Steuervorlage 17 entstehen. Sollte die Steuervorlage 17 angenommen werden, reduziert sich der Finanzierungsbedarf für die AHV, womit auch die Mehrwertsteuer weniger stark anzuheben ist.
Mehr Flexibilität bei Rentenbezug
Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, den Begriff „Rentenalter“ durch „Referenzalter“ abzulösen, um eine grössere Flexibilität zu ermöglichen. Das Referenzalter wird für Frauen und Männer auf 65 Jahre festgelegt. Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen wird von Ausgleichsmassnahmen begleitet.
Zudem wird der Zeitpunkt des Rentenbezugs flexibilisiert: Zwischen 62 und 70 Jahren kann die Rente ganz oder teilweise bezogen werden.