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Regierungsrat präsentiert Auslegeordnung zur Prämienverbilligung
Zwei Postulate zur Prämienverbilligung fordern eine gezieltere Unterstützung von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen, Alleinerziehenden, Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung. Der Regierungsrat hat die Vorstösse geprüft und legt dem Landrat jetzt einen Bericht mit einer umfassenden Auslegeordnung vor. Darin wird das bestehende System geprüft. Zudem werden Massnahmen aufgezeigt, wie berechtigte Haushalte gezielter unterstützt werden können.
Regierungsrat und Landrat entlasten unterstützungsberechtigte Haushalte mit Prämienverbilligungen. Sie haben dazu die Beiträge zur Prämienverbilligung gegenüber 2018 substanziell erhöht. Bis ins Jahr 2024 werden 46 Millionen Franken mehr ausgezahlt. Der Kanton steuert 30 Millionen Franken bei, der Bund 16 Millionen Franken. Damit wird die Prämienbelastung der unterstützungsberechtigten Personen spürbar reduziert. Das ist der Beleg dafür, dass die Forderung der Postulate auch ohne System- und Gesetzesänderungen erfüllt wird. Das bestehende System ist bedarfsgerecht und bewährt sich in der Praxis.
Aufgrund des anhaltenden Kostenwachstums im Gesundheitswesen und des damit verbundenen erwarteten Prämienwachstums ist der Regierungsrat auch in Zukunft bereit, die Prämienverbilligung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auszubauen, so wie er dies zusammen mit dem Landrat für die Jahre 2019–2024 bereits getan hat.
Auslegeordnung nennt mögliche Systemanpassungen
Die Auslegeordnung beinhaltet zwölf mögliche mittelfristige Systemanpassungen als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für das Parlament. Der Regierungsrat lehnt dabei diejenigen Massnahmen ab, welche das bestehende System in unnötiger Weise komplizierter und damit weniger transparent und nachvollziehbar machen. Der Regierungsrat lehnt gleichzeitig sämtliche Gesetzesänderungen ab, die dazu führen, dass die Beiträge zur Prämienverbilligung automatisch ansteigen. Einen solchen Automatismus hatte die SP Baselland mit der Initiative «Ja zur Prämienverbilligung» gefordert. Diese Initiative wurde jedoch im November 2018 vom Baselbieter Stimmvolk abgelehnt. Es besteht also kein Anlass dazu, solche Gesetzesautomatismen einzuführen.
Kein Handlungsbedarf bezüglich Einkommensobergrenzen
Auch bezüglich der Einkommensobergrenzen sieht der Regierungsrat aktuell keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Er hat in der Antwort zu einer Interpellation festgestellt, dass Familien mit Kindern und Familien mit mittleren Einkommen im Kanton Basel-Landschaft bundesrechtskonform unterstützt werden. Der Regierungsrat beobachtet jedoch die Einkommensentwicklung im Kanton und den damit verbundenen Bedarf, die Einkommensobergrenzen zu erhöhen, die zum Bezug einer Prämienverbilligung berechtigen.
Politisch Verantwortliche sollen bestimmen
Regierungsrat und Landrat sollen weiterhin die Verantwortung dafür tragen, dass die Versicherten bedarfsgerecht unterstützt werden. Im Rahmen der geltenden Regelungen sollen weiterhin die politisch Verantwortlichen darüber bestimmen, wer wie viel Prämienverbilligung erhält.
Regierungsrat priorisiert drei Massnahmen
Von den in der Auslegeordnung genannten Massnahmen könnten aus Sicht des Regierungsrats die folgenden Massnahmen vertieft geprüft werden:
- Junge Erwachsene – unabhängig davon, ob sie in Ausbildung sind oder nicht – könnten gleich viel Prämienverbilligung erhalten wie Erwachsene.
- Haushalte mit Kindern und Haushalte mit tieferen Einkommen könnten stärker entlastet werden, wenn ihnen ein kleinerer Selbstbehalt von der maximalen Prämienverbilligung abgezogen würde.
- Die Berechnungsformel für die Prämienverbilligung könnte schrittweise so geändert werden, dass mit sinkenden Einkommen höhere Beiträge gezahlt würden als heute.
Mit diesen drei Massnahmen könnte der Forderung, dass Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt stärker entlastet werden, am besten Rechnung getragen werden.
Finanzieller Spielraum des Kantons als entscheidende Rahmenbedingung
Bei der Prüfung und der Erarbeitung möglicher Systemanpassungen ist auch der finanzielle Spielraum des Kantons zu berücksichtigen. Höhere Beiträge zur Prämienverbilligung müssen finanziert sein und mit einer verantwortungsbewussten finanziellen Entwicklung in Einklang stehen. Insgesamt muss auch akzeptiert sein, dass die Prämienverbilligung als Mittel zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gedacht ist und nicht als generelle Ausgleichsmassnahme für das ständige Kostenwachstum im Gesundheitswesen.