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Regierungsrat überweist Revision des Lohnsystems an den Landrat
Im März hat der Regierungsrat die direkte Verknüpfung des Anstiegs der Erfahrungsstufen an die Mitarbeitendenbeurteilung beschlossen. Dies war der erste Schritt zu einer stärkeren Leistungsgerechtigkeit bei der Entlöhnung des Staatspersonals. Als zweiten Schritt schlägt der Regierungsrat nun die Einführung des Lohnbandmodells vor. Damit wählt der Regierungsrat ein System, das sich in einer Mehrheit der Kantone bereits bewährt hat. Ein abschliessender Landratsbeschluss wird im ersten Quartal 2019 erwartet.
Mit der an den Landrat überwiesenen Vorlage wird die Ablösung der starren Erfahrungsstufensystematik durch ein Lohnbandmodell vorgeschlagen. Ein Lohnbandmodell zeichnet sich durch grössere Flexibilität aus und ermöglicht eine konsequente Honorierung sehr guter Leistungen. Auch gute Leistungen sollen weiterhin jährlich mit einer Lohnerhöhung belohnt werden. Insgesamt sollen im Rahmen der neuen Systematik dieselben finanziellen Mittel für individuelle Lohnentwicklungen zur Verfügung stehen wie bisher.
Kontroverse Diskussion in der Vernehmlassung
Das Vernehmlassungsverfahren hat gezeigt, dass die Einführung des Lohnbandmodells kontrovers diskutiert wird. Mehrheitlich besteht zwar Konsens darin, dass bei den Mitarbeitenden der Verwaltung eine stärkere Anbindung der individuellen Lohnentwicklung an die individuelle Leistungsbeurteilung sinnvoll ist. Umstritten ist hingegen die Einführung einer leistungsbezogenen Lohnentwicklung bei den Lehrpersonen. Zudem werden die Kosten von rund 760‘000 Franken für die Umsetzung der Lohnbandsystematik in der Informatik kritisiert. Insbesondere befürchten die Gemeinden, dass ein Nachvollzug auf kommunaler Ebene ebenfalls Investitionskosten zur Folge hat.
Regierungsrat kommt den Gemeinden entgegen
Aufgrund der Bedenken der Gemeinden hat der Regierungsrat eine zusätzliche Regelung in seinen Entwurf aufgenommen. Für Gemeinden, die sich auf das kantonale Lohnsystem beziehen, soll die neue Lohnbandsystematik nur dann gelten, wenn die Gemeinden die neue Systematik ausdrücklich beschliessen. Grundsätzlich sollen die Gemeinden in der Gestaltung ihres Lohnsystems autonom bleiben.
Bewährtes System in der Mehrheit der Kantone
Mit der vorgeschlagenen Revision setzt der Regierungsrat ein System um, das sich bereits in einer klaren Mehrheit der Kantone und im Bund bewährt hat. Er bricht dabei nicht radikal mit dem bestehenden Lohnsystem des Kantons. Schon mit der Einführung der Erfahrungsstufen wurde eine Lohndifferenzierung aufgrund der Leistung angestrebt. Diese soll in Zukunft nun mit dem Lohnbandmodell konsequenter verfolgt werden. Die Spannweiten der aktuellen Lohnklassen und die Zuordnung von Funktionen zu diesen Lohnklassen bleiben unverändert.
Separates Projekt für MAG der Lehrpersonen
An der Einführung des Lohnbandmodells mit stärkerem Leistungsbezug der individuellen Lohnentwicklung für Lehrpersonen will der Regierungsrat aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Mitarbeitenden der Verwaltung festhalten. Für eine notwendige Überarbeitung des Instruments zur Mitarbeitendenbeurteilung (MAG) für Lehrerinnen und Lehrer hat der Regierungsrat ein entsprechendes Projekt in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Projekts soll unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen ein Instrument erarbeitet werden, das dem Auftrag und den besonderen Gegebenheiten an den Schulen Rechnung trägt.
Weiteres Vorgehen
Der Landrat wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 abschliessend über die Ablösung der heutigen Systematik der Erfahrungsstufen zugunsten des Lohnsystems mit stufenlosen Lohnbändern entscheiden. Es wird keine Volksabstimmung zur Vorlage geben. Die Vorlage ist ausserdem kein Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für eine vernünftige staatliche Personalpolitik» der Liga der Baselbieter Steuerzahler. Der Regierungsrat hat diese Initiative ohne Gegenvorschlag abgelehnt.