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Regierungsrat unterstützt Kommissionsantrag zum sozialpolitischen Ausgleich zur SV17
Finanzkommission des Landrats veröffentlicht Kommissionsbericht zur Steuervorlage 17
Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Finanzkommission des Landrats die Steuervorlage 17 (SV17) fertig beraten und den Kommissionsbericht veröffentlicht hat. Beim Teil zur Besteuerung der Unternehmen ist die Mehrheit der Kommission dem Antrag des Regierungsrats gefolgt. Abweichungen zum Vorschlag des Regierungsrats gibt es bei den sozialpolitischen Ausgleichsmassnahmen. Hier hat die Kommission die vom Regierungsrat vorgesehene Erhöhung der Familienzulagen abgelehnt. Sie schlägt stattdessen eine Erhöhung des Steuerabzugs für Kinderdrittbetreuungskosten und eine Erhöhung der Prämienverbilligungen vor.
Die Finanzkommission des Landrats hat die Steuervorlage 17 (SV17) fertig beraten und heute den Kommissionsbericht zuhanden des Landrats veröffentlicht. Beim Teil zur Besteuerung der Unternehmen ist die Mehrheit der Kommission dem Antrag des Regierungsrats gefolgt und empfiehlt dem Landrat, die vorgeschlagenen Massnahmen zu beschliessen. Eine zentrale Massnahme ist dabei die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen auf 13,45 Prozent.
Zwei neue sozialpolitische Massnahmen
Abweichungen zum Vorschlag des Regierungsrats gibt es bei den sozialpolitischen Ausgleichsmassnahmen. Hier hat die Kommission die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung der Familienzulagen abgelehnt. Stattdessen beantragt die Kommission dem Landrat zwei Massnahmen, die einen jährlichen Mehraufwand im Umfang von 19,7 Mio. Franken bewirken. Der Regierungsrat unterstützt diese Änderung beim sozialpolitischen Ausgleich.
Erhöhung des Steuerabzugs für Kinderdrittbetreuungskosten
Die erste sozialpolitische Ausgleichsmassnahme gemäss Antrag der Kommission ist eine Erhöhung des Steuerabzugs für Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte. Der maximal zulässige Abzug wird von 5‘500 Franken auf 10‘000 Franken erhöht. Diese Erhöhung des Steuerabzugs wird Mindererträge bei den Steuern der natürlichen Personen im Umfang von 2,3 Mio. Franken pro Jahr zur Folge haben (Kanton: 1,5 Mio. Franken, Gemeinden: 0,8 Mio. Franken). Diese Massnahme bedingt eine Anpassung des Steuergesetzes und kann im Rahmen der SV17 erfolgen.
Erhöhung der Prämienverbilligungen
Die zweite von der Kommission beantragte Massnahme für den sozialpolitischen Ausgleich ist eine Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung (IPV). Diese wird auf zwei Arten realisiert. Einerseits wird der Mindestanspruch für Kinder von 50 Prozent auf 80 Prozent der Richtprämie erhöht. Diese Verbesserung beim Mindestanspruch für Kinder hat geschätzte Mehrausgaben von 1,4 Mio. Franken pro Jahr zur Folge. Die dafür nötige Anpassung des EG KVG wird der Regierungsrat in die Vernehmlassung schicken.
Andererseits werden die Richtprämien in den Jahren 2021 und 2022 gestaffelt erhöht: für Erwachsene: 250 + 25 Franken, für junge Erwachsene: 225 + 25 Franken und für Kinder: 115 + 20 Franken. Diese Erhöhung der Richtprämien verursacht geschätzte Mehrausgaben in der Höhe von 16 Mio. Franken pro Jahr. Der Regierungsrat setzt diese Massnahme in eigener Kompetenz auf dem Verordnungsweg um.
Steuervorlage 17 bietet einmalige Chance
Der Regierungsrat bereitet eine rasche Umsetzung der von der Finanzkommission vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen vor. Mit der Steuervorlage 17 kann sich der Kanton Basel-Landschaft ohne grossen Kraftakt im kantonalen und internationalen Vergleich markant verbessern und seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort und Wohnort stärken. Gleichzeitig erhöht er damit die Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für alle Unternehmen im Kanton.