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Regierungsrat unterstützt Vorgehen zur OECD/G20-Mindestbesteuerung
Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
In seiner Stellungnahme an den Bundesrat begrüsst der Regierungsrat die geplante Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Die damit verbundene Einführung einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent für grosse Unternehmensgruppen dient dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Arbeitsplätze in der Schweiz und Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden gesichert.
Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft stellt eine grosse Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Schweiz dar. Für den Regierungsrat ist klar, dass die Schweiz die internationalen Entwicklungen im Steuerbereich übernehmen sollte. Er unterstützt deshalb die vom Bundesrat geplante Einführung der Mindestbesteuerung von 15 Prozent für grosse Unternehmensgruppen. Dies dient dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, indem Arbeitsplätze bei den betroffenen Unternehmen und die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte gesichert werden. Zudem erhalten die von der Reform betroffenen Unternehmen die gewünschte Rechtssicherheit.
Etappenweise Umsetzung
Der Regierungsrat begrüsst die gestaffelte Umsetzung der Vorlage, die aus der notwendigen Verfassungsgrundlage, dem Erlass einer temporären Verordnung sowie einer späteren, ordentlichen Gesetzgebung besteht. Mit diesem Vorgehen kann die Schweiz rasch und zielgerichtet auf die internationalen Entwicklungen im Steuerbereich reagieren. Zudem ist sichergestellt, dass die übrigen Unternehmen, namentlich rein national orientierte Unternehmen und KMU, von den geänderten Besteuerungsmodalitäten nicht tangiert sind.
Mit Blick auf die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen beantragt der Regierungsrat allerdings, die vorgeschlagene Verfassungsänderung nochmals kritisch zu prüfen und den Eingriff in die Autonomie der Kantone auf das Notwendigste zu beschränken.
Verwendung von allfälligen Steuermehreinnahmen
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die geschätzten kurzfristigen Mehreinnahmen von 1 bis 2,5 Milliarden Franken aus heutiger Sicht nicht erhärtet sind. Entsprechend empfiehlt der Regierungsrat äusserste Zurückhaltung bei der Erwartung und der Verteilung von allfälligen Mehreinnahmen. Gemäss dem Bundesrat sollen letztere den Kantonen zugutekommen. Je nach dem erscheint es dem Regierungsrat aber angezeigt, einen Teil dieser Mehreinnahmen Projekten zukommen zu lassen, welche die Standortattraktivität der Schweiz als Ganzes und im internationalen Vergleich steigern. Das können beispielsweise national koordinierte Massnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung (Finanzierung von Fachhochschulen und Hochschulen) sowie Forschung und Entwicklung sein. Weiter regt der Regierungsrat an, Massnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen und unabhängigen Energieversorgung, unter anderem mit der Nutzung von Geothermie, zu fördern.
In jedem Fall soll der Anteil der Kantone aber nicht unter 75 Prozent der Mehreinnahmen sinken. Zudem ist der Kantonsanteil in der Verfassung festzuschreiben.
Internationale Harmonisierung als Hintergrund
International tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich über 130 Staaten weltweit in einem OECD/G20-Projekt geeinigt. Hält ein Land an tieferen Steuern fest, können andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen ab 2024 zusätzlich besteuern.
Der Bundesrat will die Mindestbesteuerung mit einer Ergänzungssteuer sicherstellen. Diese soll die Differenz einer allfälligen tieferen Besteuerung zu der Mindeststeuerbelastung von 15 Prozent ausgleichen.