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Regierungsrat verabschiedet aktualisierte Eigentümerstrategien
Der Regierungsrat überweist dem Landrat in einer Sammelvorlage aktualisierte Eigentümerstrategien für 18 Beteiligungen zur Kenntnisnahme. Dazu gehören zum Beispiel die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, die Basellandschaftliche Pensionskasse und die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel. Die Eigentümerstrategien von weiteren Beteiligungen werden separat überprüft.
Das Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG) und die Verordnung zum Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance) (PCGV) regeln die Einzelheiten zu den Eigentümerstrategien des Regierungsrats. Ende März 2019 hat der Regierungsrat eine umfassende Überprüfung der Eigentümerstrategien für die kantonalen Beteiligungen beschlossen. Nebst der eigentlichen Überprüfung wird angestrebt, den Überprüfungszyklus für die Beteiligungen gleichzuschalten.
Für jede Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft muss gemäss PCGG eine Eigentümerstrategie vorliegen. Es werden darin Zielsetzungen für die Beteiligung mit Bezug auf ihre Strategie, ihre Wirtschaftlichkeit, ihr Risikomanagement, ihre Organisation und ihre Berichterstattung festgelegt. Die Eigentümerstrategien geben unter Vorbehalt abweichender übergeordneter Regelungen die Leitlinien der Unternehmensstrategie vor. Der Kanton legt in der Eigentümerstrategie das beabsichtigte Vorgehen des Kantons in Bezug auf die Beteiligung fest. Darüber hinaus werden in der Eigentümerstrategie allfällige Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Besetzung der strategischen Führungsorgane begründet.
Überprüfung der Eigentümerstrategien alle vier Jahre
Die Eigentümerstrategien werden alle vier Jahre überprüft. Sie werden durch den Regierungsrat verabschiedet und vom Landrat zur Kenntnis genommen. Der Landrat kann eine Eigentümerstrategie mit einer Zweidrittelmehrheit unter Angabe konkreter Anträge an den Regierungsrat zurückweisen.
Mit der aktuellen Landratsvorlage überweist der Regierungsrat 18 geprüfte Eigentümerstrategien zur Kenntnisnahme an den Landrat. Ausserdem berichtet die Regierung zu allen Eigentümerstrategien über den derzeitigen Stand der Überprüfungen und bereits erfolgte oder noch folgende separate Überprüfungen und Überarbeitungen von Eigentümerstrategien für Beteiligungen.