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Regierungsrat verabschiedet Beteiligungsbericht 2019
Der Regierungsrat hat den Beteiligungsbericht 2019 beschlossen und dem Landrat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Debatten um den Fluglärm des EuroAirports haben sich 2018 akzentuiert, die geplante Spitalgruppe wurde vom Stimmvolk im Februar 2019 abgelehnt und die Rückzahlung des zinslosen Darlehens der MCH Group an den Kanton wird sich aufgrund der finanziellen Situation verzögern. Der Kanton hat neu 32 Beteiligungen, und der Ablöseprozess in den strategischen Führungsorganen der Beteiligungen wurde initiiert.
Der Beteiligungsbericht identifiziert und bewertet finanzielle und politische Risiken über alle Beteiligungen des Kantons. Im Berichtsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 stand erwartungsgemäss der EuroAirport im Fokus. Die Vereinbarkeit der wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens und die Interessen der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung stellen weiterhin eine grosse Herausforderung für den Kanton dar. Ein weiterer Schwerpunkt des Berichtsjahrs bildet die Zukunft des Kantonsspitals Baselland. Nach Ablehnung der geplanten Spitalgruppe durch das Stimmvolk im Februar 2019 erarbeitete der Verwaltungsrat eine strategische Neuausrichtung. Die finanzielle Situation und somit die langfristige Werthaltigkeit des Eigenkapitals des Kantonsspitals Baselland ist bei abnehmenden Fallzahlen gefährdet. Bei der MCH Group wird sich die Rückzahlung des zinslosen Darlehens an den Kanton aufgrund der finanziellen Situation verzögern. Bei der Universität Basel zeichnet sich ab, dass es beim Neubau Biozentrum sowohl zu zeitlichen Verzögerungen als auch zu finanziellen Überschreitungen kommen wird.
Neu insgesamt 32 Beteiligungen
Der Kanton Basel-Landschaft hält aktuell 32 Beteiligungen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Beteiligungen per 1. Januar 2018 werden folgende Institutionen nicht mehr als Beteiligung geführt: Fondation des Archives de l’ancien Evêché de Bâle, Genossenschaft Stadion St. Jakob-Park, Radio- und Fernsehgenossenschaft Basel, Schweizerischer Bibliotheksdienst Bern, Stiftung interkantonale Försterschule sowie Swisslos. Einen weiteren Beteiligungsabgang stellen die Landwirtschaftlichen Trocknungsanlagen dar, welche zwecks Verkauf und Liquidation ins Finanzvermögen transferiert wurden. Als Zugang im Jahr 2018 ist eine neu gegründete Aktiengesellschaft für das ursprünglich geplante Universitätsspital Nordwestschweiz zu verzeichnen.
Ablöseprozess in den strategischen Führungsorganen
Das Gesetz über die Beteiligungen und die dazugehörige Verordnung führte zu einer Änderung in der Strategie, wer in den strategischen Führungsorganen der kantonalen Beteiligungen Einsitz nehmen soll. Bis anhin war der Regierungsrat im Zweifelsfall im strategischen Führungsorgan vertreten. Neu ist dies nur noch bei strategisch wichtigen Beteiligung oder bei Beteiligungen mit Vertretungen anderer Kantone möglich. Mitglieder des Landrats dürfen ausnahmslos nicht mehr im strategischen Führungsorgan vertreten sein.
Der Ablöseprozess ist sorgfältig geplant, sodass ein geordneter, systematischer Ausstieg des jeweiligen Mitglieds des Regierungsrats aus dem strategischen Führungsorgan stattfindet. Es sind Übergangsphasen und Ausnahmen vorgesehen, welche Rücksicht auf die Interessenlage sowie Anliegen der einzelnen Beteiligungen nehmen. Bei einigen Beteiligungen verbleiben die Mitglieder des Regierungsrats bis auf weiteres im strategischen Führungsorgan. Eine Übersicht der Delegation der Regierungsmitglieder ist der Medienmitteilung der Landeskanzlei vom 10. September 2019 zu entnehmen.
> Landratsvorlage
> Medienmitteilung der Landeskanzlei vom 10. September 2019 (Delegation Regierungsmitglieder Beteiligungen)