- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Regierungsrat verabschiedet E-Government-Gesetz zuhanden Landrat
Regierungsrat verabschiedet E-Government-Gesetz zuhanden Landrat
Der Regierungsrat hat das neue Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz) an den Landrat überwiesen. Er legt damit die notwendige Rechtsgrundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und eine einfache, zeitsparende Abwicklung von Behördengeschäften über das Internet vor.
Geschäfte mit den Behörden sollen in Zukunft sicher elektronisch abgewickelt werden können. Dies entspricht einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen. Es widerspiegelt die rasch fortschreitende Digitalisierung. Eine unabdingbare Voraussetzung dafür bilden angemessene rechtliche Grundlagen. Diese sind in der kantonalen Gesetzgebung nur teilweise vorhanden. Das neue E-Government-Gesetz füllt diese Lücke und sorgt dafür, dass digitale Prozesse mit Behörden in einem rechtlich abgesicherten Rahmen erfolgen.
Digitale Behördengänge, elektronische Rechnungsstellung und Zahlungen
Das E-Government-Gesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung der so genannten «Online-Service-Plattform» des Kantons. Diese befindet sich zurzeit im Aufbau. Dabei handelt es sich um eine gesicherte zentrale Informatik-Infrastruktur, über die Benutzerinnen und Benutzer Gesuche, Meldungen oder Bestellungen einreichen können. Optional kann dazu ein elektronisches Benutzerkonto («BL-Konto») und eine elektronische Benutzeridentifikation («BL-ID») verwendet werden. Das Gesetz schafft im Weiteren die Rechtsgrundlage für die elektronische Rechnungsstellung und Zahlung sowie die Nutzung der Plattform durch Gemeinden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Aufgaben für ihre eigene Leistungserbringung.
Elektronische Eingaben und Verfügungen
In Zukunft soll es möglich sein, auf elektronischem Weg Eingaben einzureichen und Verfügungen zu eröffnen. Die Modalitäten dazu werden über eine Ergänzung des kantonalen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SGS 175) geregelt. Damit künftig auch die Korrespondenz zwischen Arbeitgeber/in und Mitarbeitenden mit deren Einverständnis elektronisch geführt werden kann, muss das Personalgesetz (SGS 150) geändert werden. Ferner werden die kantonalen Behörden durch eine Anpassung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SGS 140) angehalten, für die digitale Geschäftsabwicklung und Kommunikation geeignete elektronische Geschäftsverwaltungssysteme oder Fachanwendungen einzusetzen.
Breite Unterstützung im Rahmen der Vernehmlassung
Alle politischen Parteien, Verbände und Gemeinden, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, haben das neue Gesetz begrüsst und unterstützen die Vorlage. Das Gesetz wird als wichtige Grundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Abwicklung von Behördengeschäften über das Internet betrachtet. Es wird eine rasche Umsetzung der Digitalisierung nach Annahme des Gesetzes erwartet, wobei keine Nachteile für Personen und Organisationen entstehen dürfen, die den digitalen Weg nicht nutzen möchten. Im Weiteren wurden die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich der Digitalisierung und die Nutzung offener technischer Standards hervorgehoben.
«Digitale Verwaltung 2022» als Ursprung
Das E-Government-Gesetz ist ein Ergebnis des Programms «Digitale Verwaltung 2022», welches der Landrat am 25. Oktober 2018 einstimmig genehmigt hatte (LRV 2018/378). Alles in allem legt das neue Gesetz zusammen mit den später auf Verordnungsebene auszuarbeitenden Ausführungsbestimmungen die umfassende Rechtsgrundlage für die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation zwischen Behörden sowie Privatpersonen und Unternehmen.