- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Regierungsrat verabschiedet neues Gebäudeversicherungsgesetz zuhanden des Landrats
Regierungsrat verabschiedet neues Gebäudeversicherungsgesetz zuhanden des Landrats
Der Regierungsrat hat das neue Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVG BL) und das dazugehörige Dekret (GVD BL) zuhanden des Landrats verabschiedet. Das GVG BL ist nun ein modernes, der Praxis und den heutigen gesetzestechnischen Formulierungen entsprechendes Gesetz mit zeitgemässen Anpassungen für die Kundschaft und die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV). Die Einführung des Gesetzes ist für den 1. Januar 2023 geplant.
Ein breit abgestütztes Projektteam erarbeitete im Auftrag des Regierungsrats den Entwurf eines neuen Gebäudeversicherungsgesetzes. Das Projektteam unter der Leitung von Regierungsrat Anton Lauber setzte sich zusammen aus Vertretungen des Kantons, dem Hauseigentümerverband BL, dem Verband Wald beider Basel, dem Bauernverband beider Basel, dem Verband der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden, der Wirtschaftskammer BL, dem KMU-Forum BL, dem Schweizerischen Versicherungsverband und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung. In der Projektgruppe wurde der Gesetzesentwurf einstimmig verabschiedet. Die Einführung des neuen Gesetzes ist für den 1. Januar 2023 geplant.
Neues, modernes Gebäudeversicherungsgesetz
Das aus dem Jahr 1981 stammende Sachversicherungsgesetz kann nun also durch ein neues, modernes Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVG BL) abgelöst werden. Damit soll den veränderten Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken Rechnung getragen werden. Das neue Gesetz bildet nicht nur die Basis eines zukunftsorientierten Versicherungsschutzes von Gebäuden und Grundstücken, sondern zeigt zudem auf, dass die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) für den Vollzug der Gesetzgebungen über die Brand- und Naturgefahrenprävention sowie über die Feuerwehr zuständig ist. Mit dem jetzt von der Regierung verabschiedeten Entwurf werden zudem zentrale Anliegen aus der Vernehmlassung berücksichtigt und im Gesetz abgebildet.
Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung
Aufgrund von Rückmeldungen aus der zwischen dem 24. März und dem 30. Juni 2021 durchgeführten Vernehmlassung bei Parteien und interessierten Organisationen und Verbänden wurde das Gesetz gegenüber seiner ursprünglichen Version an einzelnen Stellen konkretisiert und im Sinne der Vernehmlassungsantworten angepasst. Die Anpassungen bestehen aus:- dem Verzicht auf den Einschluss einer freiwilligen Erdbebenversicherung;
- dem Einschluss von unbemannten, notlandenden oder abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen, Satelliten oder Drohnen in der Grundstück- und Gebäudeversicherung;
- der Präzisierung im Sinne der Rechtssicherheit, dass die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung den Zuschlag von öffentlich-rechtlichen Körperschaften für Waldstrassen erst ab dem vierten Jahr nach Inkrafttreten des GVG BL erheben kann;
- dem Verzicht auf die Erweiterung der Haftung bei schuldhafter Schadensverursachung.
Schutztrias als bewährte Basis
Das Zusammenspiel der Schutztrias, also von Prävention (weniger Schäden), Feuerwehr (tiefere Schäden) und Versicherung (mehr Sicherheit), unter dem Dach der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung führt zu einer Optimierung der Sicherheit der Bevölkerung bei Brand- und Elementarereignissen sowie zur finanziellen Absicherung der Eigentümerschaften von Gebäuden und Grundstücken bei Brand- und Elementarschäden und freiwillig bei Wasserschäden an Gebäuden.
BGV und Feuerwehr als Erfolgsgeschichte
Die BGV führt, koordiniert und finanziert mit rund 10 Mio. Franken jährlich zu einem beträchtlichen Teil das Feuerwehrwesen im Kanton Basel-Landschaft. Sie ist für die Alarmierung verantwortlich und finanziert die Feuerwehr-Alarmierungskosten der Einsatzzentrale des Kantons. Das Feuerwehrinspektorat beider Basel stellt einen 24 Stunden/365 Tage-Pikettdienst mit entsprechend ausgebildeten, ausgerüsteten und einsatzerfahrenen Mitarbeitenden sicher. Jährlich werden rund 1'000 Feuerwehrleute ausgebildet (inkl. Übernahme der Kosten von Ausrüstung und Weiterbildung durch die BGV).
> Landratsvorlage
> Unterlagen Präsentation Medienkonferenz 8.12.2021