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Rückläufige Anzahl bei den straflosen Selbstanzeigen
Im Jahr 2018 haben im Kanton Basel-Landschaft 1‘154 steuerpflichtige Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich einmal im Leben „straflos“ selber anzuzeigen (2017: 1‘927, 2016: 797, 2015: 345 Personen). Der Wert für das Jahr 2018 stellt die zweithöchste Anzahl seit Einführung der straflosen Selbstanzeige im 2010 dar. Erstmals seit 2012 war im Berichtsjahr aber wieder ein Rückgang der Selbstanzeigen zu verzeichnen.
Von den im Jahr 2018 insgesamt bearbeiteten 637 Steuerdossiers sind dem Kanton Nachsteuererträge von rund 5,7 Mio. Franken (Vorjahr 11,0 Mio. Franken) und dem Bund rund 1,8 Mio. Franken (Vorjahr 2,8 Mio. Franken) zugeflossen.
Durch die im vergangenen Jahr erledigten Selbstanzeigen sind im Ganzen rund 53,5 Mio. Franken an bisher nicht versteuertem Vermögen offen gelegt worden. Der grösste zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 5,3 Mio. Franken. Bei den offen gelegten Vermögenswerten handelt es sich wie bereits in den Vorjahren um Bankkonti, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vor allem ausländische Liegenschaften.
Auf der Einkommensseite wurde bisher nicht versteuertes Einkommen wie Entgelte aus selbständigen oder unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet. Auch juristische Personen haben wiederum vereinzelt Selbstanzeigen eingereicht.
Nachdem im Vorjahr im Vorlauf zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) die Anzahl der Selbstanzeigen geradezu explodiert war, sind die Meldungen im 2018 nun wieder auf einem deutlich tieferen Niveau. Verglichen mit den Jahren bis und mit 2016 ist die Anzahl Selbstanzeigen aber nach wie vor hoch.
Für Rückfragen:
Clemens Frei, Geschäftsbereichsleiter Gemeinden und Einsprachen (inkl. Nach- und Strafsteuern), Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 75 18.