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09.12.2011
Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Die Basellandschaftliche Pensionskasse hat Sanierungsbedarf. Der von der Finanz- und Kirchendirektion ausgearbeitete Vorschlag sieht eine Vollkapitalisierung, die Umstellung auf das Beitragsprimat, die Umwandlung in eine Sammeleinrichtung sowie die Anpassung an die neuen Regelungen des Bundesgesetzes vor. Die Vernehmlassung soll im Februar 2012 beginnen.
Liestal, 8. Dezember 2011 . In den letzten zehn Jahren durchliefen die Anlagemärkte drei grosse Krisen. Diese Entwicklung hat auch bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Spuren hinterlassen: War die Kasse im Jahr 2001 noch voll kapitalisiert, wies sie Ende 2010 einen konsolidierten Deckungsgrad von lediglich 77,2% auf. Dies, obwohl die Anlageerträge im vorderen Mittelfeld der Pensionskassen lagen. Damit ist die BLPK sanierungsbedürftig.
Die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft (FKD) hat ein Paket zur nachhaltigen Reform der BLPK vorbereitet. Am 8. Dezember 2011 informierte der Vorsteher der FKD, Regierungsrat Adrian Ballmer, die Gemeinden und die angeschlossenen Arbeitgebenden über deren Eckpfeiler.
Vollkapitalisierung der BLPK
Die BLPK soll nach dem Willen der FKD in Zukunft wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung im System der Vollkapitalisierung geführt werden. Darin muss die Kasse jederzeit die volle Sicherheit für die übernommenen Verpflichtungen bieten. Mit der Vollkapitalisierung werden Altlasten bereinigt und die BLPK wird auf eine nachhaltig solide finanzielle Grundlage gestellt.
Umstellung von Leistungsprimat zum Beitragsprimat
Für die Versicherten der BLPK gilt heute noch das Leistungsprimat, in welchem die Rente als Prozentsatz des versicherten Lohns definiert wird. Neu soll die BLPK nach Vorschlag der FKD für sämtliche Versicherten nur noch Vorsorgepläne im Beitragsprimat anbieten. Im Beitragsprimat wird das angesparte Guthaben inklusive Verzinsung mit einem Prozentsatz in eine Jahresrente umgerechnet. Dies erlaubt eine flexiblere Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge, so dass die BLPK rascher auf Anpassungen im Anlageumfeld oder auf andere Veränderungen reagieren kann. Durch eine Besitzstandsregelung werden allfällige negative Auswirkungen des Übergangs so weit wie möglich vermieden. Der Bund und die meisten Kantone haben den Wechsel von Leistungs- zum Beitragsprimat bereits vollzogen.
Umwandlung in eine Sammeleinrichtung
Nach dem Vorschlag der FKD soll die BLPK in eine Sammeleinrichtung umgewandelt werden. Darin bildet jede resp. jeder angeschlossene Arbeitgebende ein eigenes Vorsorgewerk, das entsprechend deren resp. dessen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ausgestaltet ist. Neben dem Vorsorgeplan des Kantons stehen weitere Vorsorgepläne zur Auswahl. Jedes Vorsorgewerk wird von einer paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission geführt. Dieses neue Modell der BLPK erhöht die Flexibilität für die angeschlossenen Arbeitgebenden; zudem stärkt es die Mitbestimmungsrechte der Sozialpartner innerhalb der Unternehmen.
Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge(BVG) wurde einer Teilrevision unterzogen, mit welcher die Regelungen zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich- rechtlicher Körperschaften wichtige Änderungen erfuhren. Das Gesetz verlangt neu, dass die Kantone und Gemeinden in ihren Erlassen entweder die Finanzierung oder die Leistungen der Pensionskasse regeln. Nicht mehr zulässig ist eine umfassende Regelung der beruflichen Vorsorge, wie sie heute noch im Dekret der BLPK festgeschrieben ist.
Im Interesse einer optimalen Planbarkeit der Aufwendungen für die berufliche Vorsorge des Kantonspersonals schlägt die FKD vor, in einem neuen Dekret die Finanzierung der BLPK zu regeln. Die Leistungen richten sich dann nach den verfügbaren finanziellen Mitteln und werden vom Verwaltungsrat der BLPK im Reglement sowie in den Vorsorgeplänen der angeschlossenen Arbeitgebenden definiert. Um mit dem Bundesrecht in Einklang zu sein, muss das neue Dekret der BLPK auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Kosten und Finanzierung
Die von der FKD vorgeschlagenen Massnahmen sind mit Kosten - auf der Basis der Zahlen per 1. Januar 2011 - im Umfang von insgesamt CHF 2.3 Mia. Franken verbunden, wovon der Kanton CHF 988.5 Mio. Franken zu tragen hat.
Um ein sofortiges Anfallen dieser Kosten zu vermeiden, schlägt die FKD vor, für diesen Betrag eine verzinsliche Forderung der BLPK gegenüber dem Kanton, den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie den übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden zu begründen. Diese Forderung ist innerhalb der nächsten 40 Jahre zu amortisieren. Dadurch werden die Kosten auf einen langen Zeitraum verteilt und die finanzielle Lage der BLPK wird stabilisiert, da sie nicht gezwungen ist, einen bedeutenden Teil ihres Vermögens in einem möglicherweise ungünstigen Umfeld anzulegen.
Im Sinne der Opfersymmetrie müssen auch die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden einen Beitrag an die Tilgung der Forderung leisten. Die aktiven Versicherten müssen auf einige bisher gewährte Leistungen verzichten und werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung der Beitragssätze ihres Vorsorgeplans an der Tilgung der Forderung beteiligt. Die Rentenbeziehenden tragen einen Teil der Lasten, indem sie auf einen wesentlichen Teil der zukünftigen Teuerungsanpassungen verzichten.
Wie weiter?
Zu Beginn des nächsten Jahres wird die FDK das Reformpaket dem Regierungsrat unterbreiten und die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beantragen. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich in den Monaten Februar bis April 2012 durchgeführt.
Auskunft:
Markus Nydegger, Leiter Kantonales Personalamt, Telefon 061 552 52 38
Hans Peter Simeon, CEO der Basellandschaftlichen Pensionskasse, Telefon 061 927 93 45.
Liestal, 8. Dezember 2011 . In den letzten zehn Jahren durchliefen die Anlagemärkte drei grosse Krisen. Diese Entwicklung hat auch bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Spuren hinterlassen: War die Kasse im Jahr 2001 noch voll kapitalisiert, wies sie Ende 2010 einen konsolidierten Deckungsgrad von lediglich 77,2% auf. Dies, obwohl die Anlageerträge im vorderen Mittelfeld der Pensionskassen lagen. Damit ist die BLPK sanierungsbedürftig.
Die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft (FKD) hat ein Paket zur nachhaltigen Reform der BLPK vorbereitet. Am 8. Dezember 2011 informierte der Vorsteher der FKD, Regierungsrat Adrian Ballmer, die Gemeinden und die angeschlossenen Arbeitgebenden über deren Eckpfeiler.
Vollkapitalisierung der BLPK
Die BLPK soll nach dem Willen der FKD in Zukunft wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung im System der Vollkapitalisierung geführt werden. Darin muss die Kasse jederzeit die volle Sicherheit für die übernommenen Verpflichtungen bieten. Mit der Vollkapitalisierung werden Altlasten bereinigt und die BLPK wird auf eine nachhaltig solide finanzielle Grundlage gestellt.
Umstellung von Leistungsprimat zum Beitragsprimat
Für die Versicherten der BLPK gilt heute noch das Leistungsprimat, in welchem die Rente als Prozentsatz des versicherten Lohns definiert wird. Neu soll die BLPK nach Vorschlag der FKD für sämtliche Versicherten nur noch Vorsorgepläne im Beitragsprimat anbieten. Im Beitragsprimat wird das angesparte Guthaben inklusive Verzinsung mit einem Prozentsatz in eine Jahresrente umgerechnet. Dies erlaubt eine flexiblere Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge, so dass die BLPK rascher auf Anpassungen im Anlageumfeld oder auf andere Veränderungen reagieren kann. Durch eine Besitzstandsregelung werden allfällige negative Auswirkungen des Übergangs so weit wie möglich vermieden. Der Bund und die meisten Kantone haben den Wechsel von Leistungs- zum Beitragsprimat bereits vollzogen.
Umwandlung in eine Sammeleinrichtung
Nach dem Vorschlag der FKD soll die BLPK in eine Sammeleinrichtung umgewandelt werden. Darin bildet jede resp. jeder angeschlossene Arbeitgebende ein eigenes Vorsorgewerk, das entsprechend deren resp. dessen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ausgestaltet ist. Neben dem Vorsorgeplan des Kantons stehen weitere Vorsorgepläne zur Auswahl. Jedes Vorsorgewerk wird von einer paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission geführt. Dieses neue Modell der BLPK erhöht die Flexibilität für die angeschlossenen Arbeitgebenden; zudem stärkt es die Mitbestimmungsrechte der Sozialpartner innerhalb der Unternehmen.
Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge(BVG) wurde einer Teilrevision unterzogen, mit welcher die Regelungen zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich- rechtlicher Körperschaften wichtige Änderungen erfuhren. Das Gesetz verlangt neu, dass die Kantone und Gemeinden in ihren Erlassen entweder die Finanzierung oder die Leistungen der Pensionskasse regeln. Nicht mehr zulässig ist eine umfassende Regelung der beruflichen Vorsorge, wie sie heute noch im Dekret der BLPK festgeschrieben ist.
Im Interesse einer optimalen Planbarkeit der Aufwendungen für die berufliche Vorsorge des Kantonspersonals schlägt die FKD vor, in einem neuen Dekret die Finanzierung der BLPK zu regeln. Die Leistungen richten sich dann nach den verfügbaren finanziellen Mitteln und werden vom Verwaltungsrat der BLPK im Reglement sowie in den Vorsorgeplänen der angeschlossenen Arbeitgebenden definiert. Um mit dem Bundesrecht in Einklang zu sein, muss das neue Dekret der BLPK auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Kosten und Finanzierung
Die von der FKD vorgeschlagenen Massnahmen sind mit Kosten - auf der Basis der Zahlen per 1. Januar 2011 - im Umfang von insgesamt CHF 2.3 Mia. Franken verbunden, wovon der Kanton CHF 988.5 Mio. Franken zu tragen hat.
Um ein sofortiges Anfallen dieser Kosten zu vermeiden, schlägt die FKD vor, für diesen Betrag eine verzinsliche Forderung der BLPK gegenüber dem Kanton, den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie den übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden zu begründen. Diese Forderung ist innerhalb der nächsten 40 Jahre zu amortisieren. Dadurch werden die Kosten auf einen langen Zeitraum verteilt und die finanzielle Lage der BLPK wird stabilisiert, da sie nicht gezwungen ist, einen bedeutenden Teil ihres Vermögens in einem möglicherweise ungünstigen Umfeld anzulegen.
Im Sinne der Opfersymmetrie müssen auch die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden einen Beitrag an die Tilgung der Forderung leisten. Die aktiven Versicherten müssen auf einige bisher gewährte Leistungen verzichten und werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung der Beitragssätze ihres Vorsorgeplans an der Tilgung der Forderung beteiligt. Die Rentenbeziehenden tragen einen Teil der Lasten, indem sie auf einen wesentlichen Teil der zukünftigen Teuerungsanpassungen verzichten.
Wie weiter?
Zu Beginn des nächsten Jahres wird die FDK das Reformpaket dem Regierungsrat unterbreiten und die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens beantragen. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich in den Monaten Februar bis April 2012 durchgeführt.
Auskunft:
Markus Nydegger, Leiter Kantonales Personalamt, Telefon 061 552 52 38
Hans Peter Simeon, CEO der Basellandschaftlichen Pensionskasse, Telefon 061 927 93 45.