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Sozialhilfevollzug im Kanton: Audits zeigen Optimierungsbedarf
Im Jahr 2019 hat das Kantonale Sozialamt 72 Gemeinden im Kanton auditiert. Die Audits zeigen erneut grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden auf. Insbesondere in kleinen Gemeinden, aber auch in mittelgrossen und grossen Gemeinden besteht Optimierungsbedarf bei der Umsetzung des Sozialhilfegesetzes. Deshalb ergriff das Kantonale Sozialamt in Einzelfällen Massnahmen und bietet weitere Hilfestellungen an.
Mit regelmässigen, standardisierten Audits überprüft das Kantonale Sozialamt den ordnungsgemässen und angemessenen Vollzug des Sozialhilfegesetzes in den Gemeinden. Die Prüfung erfolgt jeweils auf Basis einer zufälligen Stichprobe von Sozialhilfefällen. Im Jahr 2019 wurden 72 Gemeinden auditiert (2018: 86). Bei zehn Gemeinden wurde das Audit aufgrund Arbeitsüberlastung oder Personalwechsel in der Gemeinde verschoben, vier Gemeinden wiesen keine Fälle auf.
Grosse Unterschiede zwischen Gemeinden
Der Unterschied zwischen den Gemeinden, insbesondere zwischen den grossen und den kleinen Gemeinden, ist gross. Die grossen Gemeinden mit eigenem Sozialdienst arbeiten in der Regel gut bis sehr gut. Kleineren und mittelgrossen Gemeinden fehlt hingegen oft das nötige Know-how. Insgesamt kann aber nicht generalisiert werden. Das Kantonale Sozialamt stellt in verschiedenen Gemeinden - unabhängig von ihrer Grösse - Optimierungspotential fest. Mehrere Gemeinden konnten die Empfehlungen aus den Audits 2018 überdies nicht umsetzen. Einzelne Gemeinden haben sich nach dem Audit 2018 sogar derart verschlechtert, dass der Kanton Massnahmen ergreifen musste.
Optimierungsbedarf in verschiedenen Bereichen
Im Rahmen der Aufsichtspflicht stellt das Kantonale Sozialamt fest, dass Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen besteht:
- Die gestiegene Komplexität der Fälle führt nicht nur in kleinen, sondern auch in mittelgrossen und grossen Gemeinden zu Schwierigkeiten.
- Der Datenschutz wird nicht überall eingehalten.
- Aufgrund der Komplexität wird nicht geprüft, ob andere Dritte Leistungen erbringen müssten.
- Teilweise werden keine individuellen Klientenkonti geführt.
- Es kommt zuweilen zu ungleicher und unübersichtlicher Dossierführung.
- In einigen Gemeinden wird mit veralteten Gesetzesbestimmungen gearbeitet.
- Die Erreichbarkeit ist nicht immer gegeben.
- In grossen Gemeinden geht teilweise die persönliche Betreuung der unterstützten Personen aufgrund der hohen Fallzahlen unter.
- Diverse Sozialhilfebehörden arbeiten überdies ohne interne Richtlinien und Grundsatzentscheide, was die Gleichbehandlung erschwert.
- Einige Gemeinden sehen sich mit Personalmangel oder Spannungen zwischen Sozialarbeitenden und der Behörde konfrontiert.
- Einzelne mittelgrosse Gemeinden mussten gar den Sozialdienst temporär auslagern.
Kanton bietet zusätzliche Hilfestellungen
Die Problembereiche zeigen auf, dass die Gemeinden teilweise nicht nur überlastet, sondern auch überfordert sind. Diesbezüglich lässt sich denn auch ein Bedarf an zusätzlicher Hilfestellung durch den Kanton erkennen.
Nebst den bisherigen Schulungen, Kursen, Beratungs-, Abklärungs- und Auskunftserteilungen bietet das Kantonale Sozialamt seit Anfang 2020 eine wöchentliche Sprechstunde sowie einen quartalsweisen juristischen Erfahrungsaustausch an (diesbezüglich ist das Interesse gross: es haben sich aus grossen und kleinen Gemeinden 27 Personen angemeldet). Im Übrigen ist mit der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes die Einführung eines zentralen Assessmentcenters vorgesehen. Als zentrale Koordinations-, Beratungs- und Anlaufstelle soll das Assessmentcenter die Gemeinden entlasten. Damit kann auch die Gleichbehandlung der betroffenen Personen sichergestellt werden, und die Qualität der Sozialhilfe wird insgesamt gestärkt.
Optimierung der Audits
Auch das Kantonale Sozialamt sieht sich in der Pflicht. Nach zwei Auditperioden erkennt das Amt, dass es seine Berichterstattung verbessern kann. Obwohl für jede Gemeinde eine eigene Datenbank (Access) erstellt wurde, alle Feststellungen zu jedem überprüften Dossier festgehalten wurden und alle Auditorinnen nach einer detaillierten Checkliste vorgingen, hat sich gezeigt, dass dieser Auditprozess optimiert werden kann. Mit einem stringenteren Vorgehen soll dies erreicht werden.
Ausblick Audits 2020
Im Jahr 2020 werden punktuell die Gemeinden auditiert, bei denen Optimierungspotential festgestellt wurde oder die mangelhaft abgeschnitten haben. Ebenso werden jene Gemeinden auditiert, die im Jahr 2019 nicht auditiert werden konnten, sowie Gemeinden, aus denen beim Kantonalen Sozialamt verhältnismässig viele Beanstandungen eingehen. Im Weiteren werden zufällig ausgewählte Gemeinden auditiert.
Für Rückfragen:
Sebastian Helmy, Leiter Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 56 41;
Ines Pareja, stv. Leiterin und Abteilungsleiterin Sozialhilfe, Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 90 57.