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Staatsbeitragsgesetz kommt vor den Landrat
Der Regierungsrat hat den Entwurf für ein Staatsbeitragsgesetz an den Landrat überwiesen. Das Gesetz ist in der Vernehmlassung grundsätzlich gut aufgenommen worden. Künftig sollen die Staatsbeiträge nach einheitlichen Rahmenbedingungen bewirtschaftet werden. Zusammen mit Regelungen über die Rechte und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger von Staatsbeiträgen soll dies zu einem effektiveren Einsatz der vorhandenen finanziellen Mittel führen.
Die Parteien und Verbände begrüssten in der Vernehmlassung, dass der Kanton das Controlling, die Steuerung und die Bewirtschaftung der Staatsbeiträge verstärken sowie einheitliche und transparente Regeln schaffen will.
Gesetzliche Regelung notwendig
Die Mehrheit der Parteien und Verbände befürwortete die Schaffung eines separaten Gesetzes. Demgegenüber stellten die FDP, die Wirtschaftskammer Baselland und die Liga der Steuerzahler die Notwendigkeit eines Gesetzes grundsätzlich in Frage. Der Regierungsrat hält aber am vorgeschlagenen Gesetz fest, da mit der Ausrichtung von Staatsbeiträgen bedeutende Rechte und Pflichten der Empfängerinnen und Empfängern verbunden sind. Dies sind grundlegende und wichtige Bestimmungen, die gemäss Kantonsverfassung in einem formellen Gesetz begründet sein müssen.
Zusätzliche Belastungen beschränken
Die in die Vernehmlassung involvierten Parteien und Verbände sind sich darüber einig, dass für die betroffenen Institutionen und die kantonale Verwaltung keine übermässigen administrativen Belastungen entstehen dürfen. Dies entspricht auch der Zielsetzung des Regierungsrats. Zusatzaufwand kann zwar im Hinblick auf eine bessere Steuerung der Staatsbeiträge nicht ausgeschlossen werden, er soll aber verhältnismässig zum Nutzen sein. Deshalb wurden aufgrund der Anträge aus der Vernehmlassung zusätzliche Schwellenwerte eingefügt resp. bestehende erhöht.
Rechtliche Verankerung von Rechten und Pflichten
Die Staatsbeiträge sind im Gegensatz zu anderen Ausgaben wie dem Personalaufwand oder den Beschaffungen bisher im Kanton Basel-Landschaft nicht ausreichend geregelt. Das Finanzhaushaltsgesetz enthält zwar eine gesetzliche Grundlage, geht inhaltlich jedoch nicht in die Tiefe. Insbesondere enthält es keine Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger von Staatsbeiträgen oder zum Controlling.
Systematisches Controlling der Staatsbeiträge
Der Regierungsrat hat bereits im Februar 2018 ein Konzept beschlossen, in welchem Prozesse, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Staatsbeiträge definiert werden. Dieses Konzept orientiert sich am Lebenszyklus eines Staatsbeitrags vom Gesuch über die Vergabe, die laufenden Leistungen und Geldflüsse bis zur Beendigung respektive Erneuerung des Staatsbeitrages. Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieses Konzepts.
Weiterer Schritt zur Stärkung der finanziellen Steuerung
Mit der Vorlage zu einem Staatsbeitragsgesetz wird die Absicht für eine stärkere finanzielle Steuerung des Finanzhaushalts (StäfiS) weiterverfolgt. Die Vorlage (StäfiS) inklusive der damit verbundenen Totalrevision des Finanzhaushaltsrechts (LRV 2015-435) wurde am 24. September 2017 vom Stimmvolk angenommen.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem Staatsbeitragsgesetz einen weiteren Schritt zu einem effizienteren und effektiveren Mitteleinsatz zu leisten. Die verschiedenen Steuerungsinstrumente sollen langfristig zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt beitragen.
Bedeutung der Staatsbeiträge
Die finanzielle Bedeutung der Staatsbeiträge hat in den vergangenen Jahrzehnten bei Bund, Kantonen und Gemeinden stark zugenommen. Sie gehören zu den wesentlichen Ausgaben der Gemeinwesen. Aus einem modernen Staat sind sie nicht mehr wegzudenken. Finanzwirtschaftlich stellen die Staatsbeiträge ein wichtiges Element der schweizerischen Staatsstruktur dar. Mittels Staatsbeiträgen werden durch Dritte erbrachte, kantonale Aufgaben abgegolten oder freiwillige, im öffentlichen Interesse liegende Leistungen Dritter gefördert.