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Steuerbezugssystem: Regierungsrat und Gemeinden gegen Umstellung
Die Motion 2018/459 forderte die Regierung auf, mittels einer Änderung des Steuergesetzes den geltenden Fälligkeitstermin für die Staats- und Gemeindesteuern auf den 31. März des Folgejahrs zu verlegen. Die dazu eingegangenen Vernehmlassungen zeigen ein sehr kontroverses Bild. Grund dafür sind die unterschiedlichen Erwartungshaltungen an eine allfällige Systemumstellung. Der Regierungsrat hat nun die entsprechende Gesetzesvorlage an den Landrat überwiesen. Mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die ablehnende Haltung aller Baselbieter Gemeinden spricht er sich darin gegen eine Umstellung des Steuerbezugssystems aus.
Heute gilt bei den Staats- und Gemeindesteuern der so genannte Praenumerando-Bezug. Danach liegt der Fälligkeitstermin zur Zahlung der Steuern zeitlich in der Steuerperiode selbst. Anders ist es dagegen bei der direkten Bundessteuer. Hier gilt als allgemeine Fälligkeit der 31. März des Folgejahrs (so genannte Postnumerando-Bezug). Die Motion verlangt die schrittweise Umstellung auf den Postnumerando-Bezug, indem der Fälligkeitstermin bei den Staats- und Gemeindessteuern auf den 31. März des Folgejahrs verlegt wird – also auf den gleichen Zahlungstermin wie bei der direkten Bundessteuer. Mit der Zusammenlegung der Zahlungstermine verspricht sich die Motion eine bessere Übersichtlichkeit für die steuerpflichtigen Personen. Zudem könnten diese nach Jahresende ihre Steuererklärung erstellen und auf diese Weise den selbst errechneten Betrag einbezahlen.
Vernehmlassung: Kontroverses Bild
Die Antworten im Rahmen der Vernehmlassung zeigen ein sehr kontroverses Bild. Grund dafür sind die unterschiedlichen Erwartungshaltungen an eine allfällige Systemumstellung. So betonen die befürwortenden Stellungnahmen insbesondere die Verbesserung der Übersichtlichkeit für die steuerpflichtigen Personen, die Vereinheitlichung der Bezugssysteme (Kanton / Bund), die einfachere Berechnung der geschuldeten Steuern aufgrund des abgelaufenen Jahrs sowie die bessere Planbarkeit der Liquidität für Unternehmerinnen und Unternehmer. Die ablehnenden Stellungnahmen verweisen vorab auf die sich aus der Verschiebung der Zahlungseingänge ergebenden Liquiditätslücken und die damit verbundenen kantonalen und kommunalen Finanzierungskosten. Zudem wird bei einer gleichzeitigen Fälligkeit der Steuern (Bund, Kanton und Gemeinde) eine höhere Verschuldung der steuerpflichtigen Personen befürchtet, was wiederum zu höheren Steuerausfällen führen könnte.
Die ebenfalls von einer möglichen Systemumstellung betroffenen 86 Baselbieter Gemeinden sprechen sich geschlossen gegen eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes aus.
Bezugslücke als Problem
Eine Verschiebung des allgemeinen Fälligkeitstermins vom 30. September auf den 31. März des Folgejahrs führt zu einer zeitlichen Verschiebung der Zahlungseingänge (so genannte Bezugslücke). Aus dieser Verzögerung zwischen den bisherigen und den künftigen Zahlungseingängen ergeben sich für den Kanton geschätzte Liquiditätslücken von 170 Millionen Franken (2025), 260 Millionen Franken (2026) bzw. 300 Millionen Franken (ab 2027). Für die insgesamt 86 Gemeinden gehen die Annahmen von rund 180 Millionen Franken pro Jahr aus.
Die damit verbundenen kalkulatorischen Finanzierungskosten belasten den kantonalen Staatshaushalt schätzungsweise mit 2,55 Millionen Franken (2025), 3,9 Millionen Franken (2026) und 4,5 Millionen Franken (ab 2027).
Ablehnende Haltung des Regierungsrats
Gestützt auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie den Umstand, dass sich alle Baselbieter Gemeinden explizit gegen eine Systemumstellung aussprechen, steht der Regierungsrat dem Anliegen der Motion kritisch gegenüber. Demgemäss empfiehlt er in seiner Vorlage an den Landrat, auf eine Umstellung des Steuerbezugssystems zu verzichten.