- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Steuervorlage 17 stärkt den Wirtschaftsstandort und sichert Arbeitsplätze
Steuervorlage 17 stärkt den Wirtschaftsstandort und sichert Arbeitsplätze
Mit seiner Steuervorlage 17 (SV17) schafft der Regierungsrat die für Investitionsentscheide dringend benötigte Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Die Regierung will dabei das Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Entwicklungen anpassen und die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft stärken. Zentrales Element der Baselbieter Steuervorlage bildet die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 13,45 Prozent. Im Gegenzug fällt die heutige steuerliche Privilegierung der Statusgesellschaften weg. Als kantonale sozialpolitische Massnahme schlägt der Regierungsrat vor, die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der SV17 um 30 Franken zu erhöhen.
Am 28. September 2018 hat das eidgenössische Parlament das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) verabschiedet und damit die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Steuerreform in den Kantonen festgelegt. Die STAF hat die Sicherstellung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit, die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz des Schweizer Steuersystems sowie die Sicherstellung der finanziellen Ergiebigkeit der Unternehmenssteuererträge zum Ziel. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft übernimmt diese Zielsetzungen des Bundes und legt mit der SV17 auf kantonaler Ebene eine ausgewogene Vorlage vor, welche auch den finanziellen Auswirkungen für den Kanton, die Gemeinden und die Landeskirchen Rechnung trägt. Die SV17 soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Attraktiver Satz für die Besteuerung von Unternehmen
Als zentraler Punkt der kantonalen Reform will der Regierungsrat die Gewinnsteuersätze gestaffelt über einen Zeitraum von fünf Jahren senken. Ab dem Jahr 2025 soll der effektive Gewinnsteuersatz für Unternehmen 13,45 Prozent betragen (heute maximal 20,7 Prozent). Damit stärkt der Regierungsrat die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft im interkantonalen und im internationalen Vergleich.
Die Kapitalsteuer wird für alle Unternehmen bei 1,6 Promille festgesetzt (heute maximal 3,8 Promille). Zudem werden Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte sowie Konzerndarlehen in reduziertem Umfang in die Berechnung der Kapitalsteuer einfliessen.
Förderung von Forschung und Entwicklung im Fokus
Die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften werden ab dem Jahr 2020 aufgehoben. Damit fallen die bisherigen steuerlichen Privilegien dieser Gesellschaften weg. Mit dem neuen Gewinnsteuersatz wird die Steuerbelastung für diese Unternehmen von heute 10 bis 11 Prozent auf 13,45 Prozent steigen. Als Abfederung dieses Anstiegs sind gemäss den Vorgaben des Bundes Ersatzmassnahmen vorgesehen. Mit der Einführung der Patentbox im Kanton Basel-Landschaft werden Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten zu 90 Prozent entlastet. Für Forschung und Entwicklung ist ein zusätzlicher Abzug von 20 Prozent vorgesehen. Damit wird ein positiver Anreiz für Forschung und Entwicklung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft gesetzt. Die gesamte steuerliche Entlastung resp. die Reduktion durch die Ersatzmassnahmen ist auf 50 Prozent des steuerbaren Gewinns beschränkt. Diese Entlastungsbegrenzung führt zu einer Mindestbesteuerung von knapp 11 Prozent.
Erhöhung der Dividendenbesteuerung
Für Dividendeneinkünfte aus qualifizierten Beteiligungen schreibt der Bund den Kantonen eine Mindestbesteuerung von 50 Prozent vor. Neu will der Regierungsrat diese Dividenden im Kanton Basel-Landschaft zu 60 Prozent besteuern. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung ist aus steuersystematischer Sicht konsequent, da die Gesamtbelastung für die Aktionärin und den Aktionär aufgrund der Reduktion der Gewinnsteuer auf Stufe der Gesellschaft sinkt.
Mehr Geld vom Bund
Um den Kantonen den finanzpolitischen Spielraum für die geplanten Senkungen des Gewinnsteuersatzes zu verschaffen, erhöht der Bund den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer um 4,2 Prozentpunkte von heute 17 Prozent auf neu 21,2 Prozent. Dadurch erhält der Kanton Basel-Landschaft ab dem Jahr 2020 jährlich rund 28 Mio. Franken an zusätzlichen Mitteln. Basierend auf den durchschnittlichen Steuererträgen juristischer Personen werden die Gemeinden mit rund 10 Mio. Franken und die Landeskirchen mit rund 1 Mio. Franken daran partizipieren.
Trotzdem reduzierte Steuereinnahmen für Kanton, Gemeinden und Landeskirchen
Die aktuellen Schätzungen der Baselbieter Steuerverwaltung gehen für den Zeitraum von 2020–2024 von durchschnittlichen Mindererträgen pro Jahr von rund -26 Mio. Franken für den Kanton, -12 Mio. Franken für die Gemeinden und -1,3 Mio. Franken für die Landeskirchen aus. Ab dem Jahr 2025 fallen die Mindererträge deutlich tiefer aus, für den Kanton voraussichtlich rund -24 Mio. Franken, für die Gemeinden -6 Mio. Franken und für die Landeskirchen -0,7 Mio. Franken. Beim Kanton fällt die Verbesserung geringer aus, weil nur er die Auswirkungen des nationalen Finanzausgleichs (NFA) tragen wird.
Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen im Kanton Basel-Landschaft
Als kantonale sozialpolitische Massnahme schlägt der Regierungsrat vor, die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der SV17 um 30 Franken zu erhöhen. Neu werden die Kinderzulagen 230 Franken und die Ausbildungszulagen 280 Franken betragen. Die Kosten der Erhöhung der Familienzulagen fallen in erster Linie bei den Arbeitgebern an.
Attraktive Steuern für Unternehmen sind zentral für die Region Nordwestschweiz
Die SV17 ist notwendig, weil die kantonalen Steuerregimes für Statusgesellschaften international nicht mehr akzeptiert werden. Die Schweiz muss deshalb ihr Unternehmenssteuerrecht neu ausgestalten. Statusgesellschaften haben in der Schweiz und der Region Nordwestschweiz eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Es sind in der Regel innovative und international ausgerichtete Unternehmen. In der Region Basel beschäftigen diese Unternehmen direkt rund 30'000 Personen (indirekt rund 90'000 Personen).
Für Rückfragen:
Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 52 05;
Peter B. Nefzger, Leiter Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 52 71;
Marc Jutzi, Rechtsdienst Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 53 64.