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Straflose Selbstanzeigen auch 2021 auf tiefem Niveau
Die Anzahl eingereichter strafloser Selbstanzeigen ist erwartungsgemäss weiterhin tief. Die aktuellen Zahlen bewegen sich mit 392 Selbstanzeigen und 62,6 Millionen Franken an offengelegten Vermögen auf fast demselben Niveau wie im Jahr 2015. Die Auswirkungen der Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) sind damit kaum mehr spürbar.
Im Jahr 2021 wurden 392 straflose Selbstanzeigen eingereicht. Im Vergleich zum vergangenen Jahr, in welchem 286 Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sich einmal im Leben «straflos» selber anzuzeigen, ist ein Anstieg von rund 37 Prozent zu verzeichnen. In den Vorjahren gab es folgende Werte: 2018: 1'154; 2017: 1'927; 2016: 797; 2015: 345. Wie im vergangenen Jahr ist nicht mehr davon auszugehen, dass zukünftig eine markante Zunahme von Selbstanzeigen erfolgen wird. Vielmehr werden sich die Fallzahlen im bisher üblichen Rahmen wie in der Zeit vor der Einführung des AIA einpendeln.
Sinkende Nachsteuererträge
Im Jahr 2021 konnten die Erledigungszahlen erneut gesteigert werden. Konkret wurden 1’053 straflose Selbstanzeigen erledigt. Im vorangehenden Jahr waren es noch 866 Fälle. Aus den im Jahr 2021 erledigten Fällen resultierten Nachsteuererträge in der Höhe von rund 6,2 Millionen Franken (Vorjahr: 7,8 Millionen Franken) für den Kanton Basel-Landschaft und rund 1,4 Millionen Franken (Vorjahr: 2,1 Millionen Franken) für den Bund.
Offengelegte Vermögen im Umfang von 62 Millionen Franken
Bei den im Jahr 2021 erledigten Selbstanzeigen sind insgesamt rund 62,6 Millionen Franken an bisher nicht versteuertem Vermögen offengelegt worden. Der grösste einzelne zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 2,6 Millionen Franken. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelte es sich, wie bereits in den Vorjahren, primär um Bankkonten, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vielfach ausländische Liegenschaften. Die bisher grössten Vermögen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 nachdeklariert (2017:105,3 Millionen Franken; 2016: 101,9 Millionen Franken; 2015: 131,6 Millionen Franken).
Einkommensseitig wurden bisher nicht versteuerte Einkommen wie Entgelte aus selbständigen oder unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet. Selbstanzeigen von juristischen Personen sind weiterhin selten.
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Im Jahr 2021 hat die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zum dritten Mal Meldungen zu Kontostand, Zinsertrag und Dividenden im Rahmen des AIA erhalten. Es wurden 5’686 Meldungen nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und ins System der Steuerverwaltung übernommen. Die im Vergleich zum vorangehenden Jahr geringere Anzahl übernommener Meldungen beruht auf der Tatsache, dass nicht alle Länder ihre Daten liefern konnten. Die übernommenen Meldungen werden im Rahmen der ordentlichen Veranlagungstätigkeit geprüft. Zu den Auswirkungen der auf den AIA zurückzuführenden Nach- und Strafsteuerverfahren ist noch keine konkrete Aussage möglich. Es ist jedoch anzunehmen, dass die AIA-Meldungen zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungsfällen beitragen werden.
Für Rückfragen: Ildiko Wissler, Leiterin Nach- und Strafsteuern, Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 66 87.