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Straflose Selbstanzeigen sind auch im Jahr 2022 rückläufig
Mit 290 im Jahr 2022 eingereichten straflosen Selbstanzeigen zeichnet sich in diesem Bereich eine stark rückläufige Tendenz ab. Gleichzeitig wurde mit der Offenlegung von 156,6 Millionen Franken Vermögen ein neuer Rekordwert erreicht.
Im Jahr 2022 wurden 290 straflose Selbstanzeigen eingereicht. Im Vergleich zum vergangenen Jahr, in welchem 392 Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten, sich einmal im Leben «straflos» selber anzuzeigen, ist eine Reduktion von rund 26 Prozent zu verzeichnen. In den Vorjahren gab es folgende Werte: 2020: 286; 2019: 463; 2018: 1154. Insbesondere die letzten drei Jahre widerspiegeln die üblichen Schwankungen im Bereich der straflosen Selbstanzeigen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es zu keinen markanten Ausreissern mehr kommen wird.
Nachsteuererträge leicht gestiegen
Im Jahr 2022 wurden 516 straflose Selbstanzeigen erledigt. Im vorangehenden Jahr waren es 1053 Fälle gewesen. Aus den im Jahr 2022 erledigten Fällen resultierten leicht höhere Nachsteuererträge in der Höhe von rund 7,6 Millionen Franken (Vorjahr: 6,2 Millionen Franken) für den Kanton Basel-Landschaft und rund 1,8 Millionen Franken (Vorjahr: 1,4 Millionen Franken) für den Bund.
Sehr hohe offengelegte Vermögen
Bei den im Jahr 2022 erledigten Selbstanzeigen sind insgesamt rund 156,6 Millionen Franken an bisher nicht versteuertem Vermögen offengelegt worden. Der grösste einzelne zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 15,6 Millionen Franken. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelte es sich, wie bereits in den Vorjahren, wiederum um Bankkonten, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vielfach ausländische Liegenschaften. Ebenfalls grosse Vermögen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 nachdeklariert (2017:105,3 Millionen Franken; 2016: 101,9 Millionen Franken; 2015: 131,6 Millionen Franken).
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Im Jahr 2022 hat die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zum vierten Mal Meldungen zu Kontostand, Zinsertrag und Dividenden im Rahmen des AIA erhalten. Es wurden 5’912 Meldungen nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und ins System der Steuerverwaltung übernommen. Die übernommenen Meldungen werden wie in den Vorjahren im Rahmen der ordentlichen Veranlagungstätigkeit geprüft.
Bisher wurde in 226 Fällen ein Nach- und Strafsteuerverfahren durchgeführt, das auf AIA-Meldungen zurückzuführen ist. Es ist davon auszugehen, dass die AIA-Meldungen zukünftig vermehrt zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungsfällen beitragen werden.
Für Rückfragen: Ildiko Wissler, Leiterin Nach- und Strafsteuern, Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 66 87.