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Straflose Selbstanzeigen sind im 2023 weiterhin rückläufig
Straflose Selbstanzeigen sind im 2023 weiterhin rückläufig

Im Jahr 2023 wurden nur noch 279 Selbstanzeigen eingereicht, womit sich die leicht rückläufige Tendenz fortsetzt. Dies gilt auch für offengelegte Vermögen, die sich mit 80,5 Millionen Franken noch bei der Hälfte des letztjährigen Betrages bewegen.
Mit 279 eingereichten straflosen Selbstanzeigen im Jahr 2023 liegen die aktuellen Zahlen im Vergleich zum vorangehenden Jahr (2022) mit 290 Selbstanzeigen in einem sehr ähnlichen Bereich. In den Vorjahren wurden folgende Werte verzeichnet: 2021: 392; 2020: 286; 2019: 463. Damit bewegt sich die Anzahl strafloser Selbstanzeigen wieder im üblichen Rahmen.
Nachsteuererträge sinken
Im Jahr 2023 wurden 479 straflose Selbstanzeigen erledigt. Im vorangehenden Jahr waren es 516 Fälle. Aus den im Jahr 2023 erledigten Fällen resultierten deutlich tiefere Nachsteuererträge in der Höhe von rund 4,2 Millionen Franken (Vorjahr: 7,6 Millionen Franken) für den Kanton Basel-Landschaft und rund 0,9 Millionen Franken (Vorjahr: 1,8 Millionen Franken) für den Bund.
Offengelegte Vermögen tendenziell tiefer
Bei den im Jahr 2023 erledigten Selbstanzeigen sind insgesamt rund 80,5 Millionen Franken an bisher nicht versteuertem Vermögen offengelegt worden. Der grösste einzelne zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 4,9 Millionen Franken. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelte es sich, wie bereits in den Vorjahren, hauptsächlich um Bankkonten und Wertschriftendepots sowie vielfach um ausländische Liegenschaften. Mit 156,6 Millionen Franken wurde im Jahr 2022 das bisher höchste unversteuerte Vermögen nachdeklariert.
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Im Jahr 2023 hat die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zum fünften Mal Meldungen zu Kontostand, Zinsertrag und Dividenden im Rahmen des AIA erhalten. Die ins System der Steuerverwaltung übernommenen Meldungen werden wie in den Vorjahren im Rahmen der ordentlichen Veranlagungstätigkeit geprüft. Im vergangenen Jahr wurde in 249 Fällen ein Nach- und Strafsteuerverfahren durchgeführt, die auf AIA Meldungen zurückzuführen sind.