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15.12.2015
Teilrevision Gemeindegesetze in Vernehmlassung
Initiativmöglichkeit für Gemeinden mit Gemeindeversammlung in der Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Aufgrund einer landrätlichen Motion wurde eine Änderung des Gemeindegesetzes ausgearbeitet, die es Gemeinden mit Gemeindeversammlung ermöglicht, die Initiative in Gemeindeangelegenheiten einzuführen.
Die überwiesene Motion verlangt, dass das Initiativrecht auch in Gemeinden ohne Einwohnerrat gelten soll. Daher soll es den Gemeinden mit Gemeindeversammlung ermöglicht werden, in ihrer Gemeindeordnung die Möglichkeit der Volksinitiative in Gemeindeangelegenheiten festzuschreiben. Die formellen Details des Initiativrechts entsprechen denjenigen der bereits bestehenden Initiativmöglichkeit in Gemeinden mit Einwohnerrat.
Damit eine Gemeindeversammlung nicht abschliessend die Einführung des Initiativrechts verhindern kann, sieht das Gesetz zudem für alle Gemeinden eine separate „Initiative zur Einführung des Initiativrechts“ vor. Diese Einführungsinitiative ist analog zur geltenden Initiative zur Einführung des Einwohnerrats geregelt. Die Vorlage ist für die Gemeinden und den Kanton kostenneutral.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 59 02
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Aufgrund einer landrätlichen Motion wurde eine Änderung des Gemeindegesetzes ausgearbeitet, die es Gemeinden mit Gemeindeversammlung ermöglicht, die Initiative in Gemeindeangelegenheiten einzuführen.
Die überwiesene Motion verlangt, dass das Initiativrecht auch in Gemeinden ohne Einwohnerrat gelten soll. Daher soll es den Gemeinden mit Gemeindeversammlung ermöglicht werden, in ihrer Gemeindeordnung die Möglichkeit der Volksinitiative in Gemeindeangelegenheiten festzuschreiben. Die formellen Details des Initiativrechts entsprechen denjenigen der bereits bestehenden Initiativmöglichkeit in Gemeinden mit Einwohnerrat.
Damit eine Gemeindeversammlung nicht abschliessend die Einführung des Initiativrechts verhindern kann, sieht das Gesetz zudem für alle Gemeinden eine separate „Initiative zur Einführung des Initiativrechts“ vor. Diese Einführungsinitiative ist analog zur geltenden Initiative zur Einführung des Einwohnerrats geregelt. Die Vorlage ist für die Gemeinden und den Kanton kostenneutral.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 59 02