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Teilrevision Sozialhilfe: Ausarbeitung eines Kompromissvorschlags
Der Regierungsrat hat im Januar 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Sozialhilfe und damit zur Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt verabschiedet. Die sogenannte «Motion Riebli» steht dabei, nebst anderen Vorstössen im Landrat, im Zentrum der Vorlage. Die Vernehmlassung ist mittlerweile abgeschlossen. Stark kritisiert wurden in den Stellungnahmen die Änderungen beim Grundbedarf und damit die gesetzliche Umsetzung der «Motion Riebli». Die weiteren Verbesserungsvorschläge des Regierungsrats wurden zum grossen Teil positiv aufgenommen.
Zahlreiche Gemeinden, Parteien, Verbände und Interessengruppen haben während der sechsmonatigen Frist der Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage Stellung bezogen. Die Zielsetzung und die Stossrichtung der Teilrevision «Anreize stärken – Arbeitsintegration fördern» wird begrüsst. Das neu angedachte 5-Stufensystem zur Berechnung des Grundbedarfs wird von den Mitte- und Rechts-Parteien dem Grundsatz nach gutgeheissen. Teilweise geht ihnen aber die Anzahl und die Höhe der Abstufungen zu weit resp. zu wenig weit. Die Links-Parteien lehnen die vorgeschlagenen Anreize und die damit verbundenen Abstufungen beim Grundbedarf grundsätzlich ab. In den Gemeinden, den Verbänden, den Kirchen und anderen Interessengruppen findet das vorgeschlagene 5-Stufensystem ebenfalls keine Zustimmung.
Assessmentcenter: Ja, mit Anpassungen
Die Idee eines kantonalen Assessmentcenters wird von der Mehrheit der politischen Parteien begrüsst. Lediglich eine Partei spricht sich dagegen aus. Sowohl zur Finanzierung wie auch zur Ansiedlung des Assessmentcenters wurden jedoch Änderungsvorschläge eingebracht. Das Assessmentcenter müsse vollständig durch den Kanton finanziert werden. Zudem müsse die Arbeit des Assessmentcenters bereits vor der Sozialhilfe verortet werden.
Von den Gemeinden wurde das Assessmentcenter unterschiedlich aufgenommen. Dies hat vor allem mit der Finanzierung des Centers zu tun. Der Regierungsrat wollte, dass die Gemeinden neu sämtliche Kosten der gemeindeeigenen Integrationsmassnahmen tragen, als Kompensation für die Finanzierung des Assessmentcenters durch den Kanton. Einige Gemeinden wollen zudem die Einordung des Centers ins bestehende Sozialsystem überdenken. Das Assessmentcenter dürfe nicht zu Doppelspurigkeiten führen zwischen Kanton und Gemeinden.
Regierung prüft einen Kompromiss
Das Kantonale Sozialamt prüft aktuell den Einbau der Ergebnisse der Vernehmlassung in den Gesetzesentwurf. Dies betrifft insbesondere die konkrete Umsetzung der «Motion Riebli» sowie die Ausgestaltung und die Platzierung des geplanten Assessmentcenters. Die definitive Vorlage wird dem Regierungsrat zu Beginn des nächsten Jahres zum Beschluss unterbreitet werden.