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Überprüfung der Eigentümerstrategie für die Kantonalbank: kontinuierlicher Ausbau des Monitorings
Der Regierungsrat hat den Bericht zum Postulat «Grundlegende Überprüfung der bestehenden Staatsgarantie für die BLKB» zu Handen des Landrats verabschiedet. An der Staatsgarantie, der Rechtsform und der finanziellen Mehrheitsbeteiligung in Bezug auf die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) will der Regierungsrat bis auf Weiteres festhalten. Es findet ein kontinuierliches Monitoring statt, um Handlungsbedarf zeitgerecht erkennen zu können. Vorschläge zur Modernisierung des Kantonalbankgesetzes sollen geprüft werden.
Mit dem Postulat 2019/708 hat der Landrat den Regierungsrat beauftragt, die Grundlagen für eine strategische und risikobasierte Überprüfung der Eigentümerstrategie zur Basellandschaftlichen Kantonalbank bezüglich Rechtsform und Staatsgarantie zu erarbeiten. Mit dem Bericht legt der Regierungsrat eine Auslegeordnung vor und beantragt dem Landrat die Kenntnisnahme der aktualisierten Stossrichtung der Eigentümerstrategie.
Die Eigentümerinteressen des Kantons betreffend die BLKB umfassen insbesondere die Erfüllung des kantonalen Versorgungsauftrags gemäss Verfassung und Gesetz und die Finanzierung des Staatshaushalts bei möglichst tiefem Risiko für den Kanton.
BLKB leistet Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und ist überdurchschnittlich solid finanziert
Die BLKB ist in robuster Verfassung. Sie hat auch unter den unvorteilhaften Marktbedingungen seit der Finanzkrise kontinuierlich gute Ergebnisse erzielt. Sie liefert dem Kanton regelmässig einen Gewinnanteil ab und entgilt ihm die Staatsgarantie. Insgesamt haben die Abgeltungen zugunsten des Kantons in den vergangenen Jahren jeweils rund 60 Millionen Franken betragen. Die Bank profitiert von der Steuerbefreiung. Dank ihrer soliden Eigenkapitalbasis sind die Beteiligungsrisiken für den Kanton moderat. In einem Kantonalbanken-Benchmark schneidet die BLKB in Bezug auf ihre Widerstandsfähigkeit vergleichsweise sehr gut ab. Zudem ist die Risikosituation durch die in den letzten Jahren verstärkten Regularien und entsprechenden Berichterstattungspflichten unter strenger Kontrolle.
Mit ihrem hohen Marktanteil und ihrem engen Filialnetz im Kanton leistet die BLKB gemäss ihrem Gesetzesauftrag einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons. Der Kanton verfügt mit der Public Corporate Governance gemäss dem Gesetz über die Beteiligungen über wirkungsvolle Instrumente, seine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen und die Eigentümerinteressen umzusetzen.
Gegenwärtig kein Handlungsbedarf zur Anpassung von Staatsgarantie, Rechtsform und Beteiligungsverhältnis
Aus Sicht des Kantons als Haupteigner, aber auch aus Sicht der weiteren Stakeholder besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf zur Veränderung der kantonalen institutionellen Rahmenbedingungen der BLKB.
Die «raison d’être» der Beteiligung des Kantons an der BLKB ist aber letztlich historisch bedingt. Heute ist die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung mit Bankdienstleistungen durch den freien Markt gewährleistet. Trotzdem ist die BLKB als «Bank des Kantons für den Kanton» in der Bevölkerung tief verwurzelt – und in der Kantonsverfassung und im Kantonalbankgesetz verbrieft. Eine fundamentale Abkehr von der aktuellen Eigentümerstrategie ist deshalb für den Regierungsrat im jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt.
Die explizite Staatsgarantie könnte zwar mittels einer Gesetzesänderung abgeschafft werden, solange der Kanton Haupteigner der BLKB ist, bleibt aber eine implizite Staatsgarantie bestehen. Neben der jetzigen Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt wäre auch die Aktiengesellschaft eine Alternative für die BLKB. Sie würde unter anderem mehr Flexibilität für die Eigenkapitalfinanzierung und für die Veränderung der Besitzverhältnisse ermöglichen. Im Gegenzug würde die BLKB bei einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft steuerpflichtig auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinden.
Monitoring der Trends und Entwicklungen im Marktumfeld
Die hauptsächlichen Herausforderungen der Bank in der Gegenwart und für die Zukunft sind die Digitalisierung und Fintech sowie das voraussichtlich anhaltende Tiefzinsumfeld. Diese Trends werden den Wettbewerbs- und den Margendruck auf die BLKB weiter erhöhen.
Die nötigen Reaktionen der Bank darauf könnten in Zukunft zu Handlungsbedarf führen: Kommt es zu einem Missverhältnis zwischen kantonalem Versorgungsauftrag und Beteiligungsrisiken, verschlechtert sich für den Eigner das Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag oder wird die Public Corporate Governance aufgrund der Geschäftstätigkeit erschwert, kann dies in mittelfristiger Zukunft Handlungsbedarf betreffend Rechtsform oder Beteiligungsverhältnisse und Staatsgarantie hervorrufen.
Im Sinne einer Eigentümerentwicklungsstrategie und einer Eventualplanung will der Regierungsrat auf diese Szenarien vorbereitet sein. Die Rahmenbedingungen für die Bank werden kontinuierlich überprüft und, sofern erforderlich, Massnahmen (z. B. Veränderung der Rechtsform) identifiziert und eingeleitet.
Neben dem kontinuierlichen Monitoring prüft der Regierungsrat als nächsten Schritt eine leichte Modernisierung des Kantonalbankgesetzes, um den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Regulierung sowie eventueller Kooperationen oder Beteiligungen der Bank besser gerecht werden zu können.