- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Ukraine-Flüchtlinge: Grosse Solidarität, aber noch zu wenig Unterbringungsplätze
Ukraine-Flüchtlinge: Grosse Solidarität, aber noch zu wenig Unterbringungsplätze
Die Schweiz bereitet sich derzeit auf die Ankunft einer grossen Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine vor. Der Bundesrat geht von bis zu 50'000 Personen aus, die in der Schweiz Schutz suchen könnten. Bis zum heutigen Tag sind 5'000 Personen registriert. Es laufen dazu Vorbereitungen auf verschiedenen Ebenen. Dem Kanton Basel-Landschaft wurden in den letzten drei Tagen 150 Personen aus der Ukraine zugewiesen. Diese Personen wurden über die Gemeinden untergebracht oder wohnen bei Privatpersonen.
Der Schutzstatus S wird zum ersten Mal seit dessen Einführung in den 90er Jahren angewendet. Er ermöglicht eine rasche und unbürokratische Aufnahme von geflüchteten Personen aus der Ukraine. Für die Koordination der Aufnahme und der Unterstützung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ist das Kantonale Sozialamt zuständig. Diese Aufgabe nimmt der Kanton in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden wahr. Die aktuelle Situation, insbesondere auch die erstmalige Anwendung des Schutzstatus S, sowie die Unterbringung bei Privatpersonen sorgen für viele noch ungeklärte Fragen. Der Kanton arbeitet mit Hochdruck daran, einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Offene Fragen und Hotline
Grundsätzlich können Personen mit Schutzstatus S im Rahmen der Sozialhilfe unterstützt werden und werden, genauso wie Personen anderer Nationen im Asyl- und Flüchtlingsbereich, von den Gemeinden untergebracht und betreut. Die erstmalige Anwendung des Schutzstatus S, die grosse Zahl von privaten Unterbringungen sowie die Registrierungs- und Zuweisungspraxis des Bundes führen zu vielen Fragen bei den Gemeinden und in der Bevölkerung. Viele zogen rechtliche Auslegungsfragen nach sich, die in den letzten Tagen geklärt wurden, oder die in den nächsten Tagen noch zu klären sind. Das Kantonale Sozialamt hat diese gesammelt und in Form einer FAQ-Liste zusammengestellt. Diese wird auf der Internetseite aufgeschaltet und regelmässig aktualisiert. In einem Schreiben wurden die Gemeinden über weitere Fragen des Vollzugs informiert. Weiter hat das Kantonale Sozialamt eine Hotline für Fragen in diesem Zusammenhang eingerichtet, die sich an die Gemeinden und Personen aus der Bevölkerung richtet.
Aktuell fehlen bis zu 1’000 Plätze in den Gemeinden
Für die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind die Gemeinden verpflichtet, Personen bis zu einer bestimmten Quote aufzunehmen. Bereits vor den kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine hat der Kanton die Gemeinden frühzeitig aufgefordert, freie, verfügbare Unterbringungsplätze dem Kanton zu melden. Trotz mehrfacher Aufforderung sind viele Gemeinden diesem Meldeaufruf noch nicht nachgekommen. Ausgehend von der Aufnahmequote müssten insgesamt etwa 1’000 zusätzliche Plätze durch die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Diese Plätze werden voraussichtlich in den nächsten Tagen und Wochen dringend benötigt.
Der Kanton hält die Gemeinden aus diesem Grund weiterhin dazu an, Unterbringungslösungen zu finden und diese dem Kanton zu melden. Auch der Kanton selbst installiert aktuell kantonale Unterbringungslösungen. So hat er beispielsweise im Spital Laufen 150 kantonale Plätze geschaffen, die Entlastung bringen.
Grosse Solidarität aus der Bevölkerung
Die Bevölkerung aus dem Baselbiet zeigt grosse Solidarität gegenüber geflüchteten Personen aus der Ukraine. Unzählige Anrufe gingen in den letzten Tagen beim Kantonalen Sozialamt und den Gemeinden von Personen ein, die Plätze für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten wollen. Insgesamt haben sich beim Kanton um die 100 Personen mit einem entsprechenden Angebot gemeldet.
Private Unterbringung – willkommener Beitrag, aber auch Herausforderung
Der Wunsch zu helfen ist gross. Das Angebot von Privatpersonen, geflüchteten Menschen eine Unterkunft anzubieten, ist in der aktuellen Situation eine grosse Hilfe. Personen, die private Unterbringung anbieten, sollten sich jedoch auch bewusst sein, dass das enge Zusammenleben mit Geflüchteten herausfordernd sein kann. Es setzt eine Offenheit gegenüber den Geflüchteten voraus. Die geflüchteten Menschen haben vielfach Traumatisches erlebt, was das Zusammenleben möglicherweise erschweren kann. Weiter soll der angebotene Wohnraum angemessen sein. Neben genügend Platz sind auch genügend Privatsphäre, der Zugang zu Sanitäreinrichtungen und zu einer Kochmöglichkeit zentral. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Unterbringung über längere Zeit andauern und nicht in jedem Fall kurzfristig ein Alternative zur Verfügung stehen kann.
Gemeinden zuständig für Unterbringung und Betreuung
Für die Unterbringung und die Betreuung sind die Gemeinden zuständig. Sie richten einerseits Sozialhilfe aus und unterstützen und begleiten die Schutzbedürftigen. Sie sind Ansprechstelle, wenn sich im Rahmen einer privaten Unterbringung Schwierigkeiten ergeben. Sie sind zudem angehalten, den Wohnraum, den Private zur Verfügung stellen, auf dessen Angemessenheit zu prüfen und Missbrauch vorzubeugen.
Kanton nimmt Koordination wahr
Der Kanton wird weiterhin seine Rolle als Koordinator wahrnehmen. Er ist im Kontakt mit den Gemeinden, dem Staatssekretariat für Migration und hat neu eine Hotline geschaffen für Anfragen aus der Bevölkerung:
Hotline: Sozialamt Ukraine Unterbringung: Telefon 061 552 75 00, erreichbar von Mo-Fr 8:30-12:00 und 14:00-16:30 Uhr.
Für Rückfragen der Medien: Fabian Dinkel, Dienststellenleiter, Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Tel.: 061 552 75 08;
Rolf Rossi, Asylkoordinator, Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Tel.: 061 552 56 46.