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23.06.2021
Vereinfachte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird für Steuerzwecke administrativ vereinfacht. Neu umfasst die erweiterte Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auch die Fahrkosten zum Arbeitsort. Diese Neuregelung gilt ab dem Steuerjahr 2022.
Die Verordnung zum kantonalen Steuergesetz regelt neu, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) versteuert werden kann. Aktuell beträgt die monatliche Pauschale 0,8 Prozent. Mit dieser Erhöhung der Pauschale ist künftig auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg abgegolten. Mit dieser administrativen Vereinfachung entfallen die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitswegkosten sowie die Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren.
Bereits im März dieses Jahres hat der Bund die für die direkte Bundessteuer massgebliche Berufskostenverordnung angepasst und die erweiterte Pauschale mit 0,9 Prozent festgesetzt. Die vom Regierungsrat für das kantonale Recht beschlossene und gleichlautende Regelung steht nicht nur im Interesse eines einheitlichen Lohnausweises, sondern dient der allgemeinen Steuerharmonisierung. Die Änderung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.