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Vergütungs- und Verzugszinssätze 2022 bleiben unverändert
Der Regierungsrat hat beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2022 bei 0,2 Prozent zu belassen. Ebenfalls unverändert wird der Verzugszins bei den kantonalen Steuern weiterhin 5 Prozent betragen.
Mit Blick auf die weiterhin sehr tiefen Zinssätze bei den Finanzinstituten ist der Vergütungszins von 0,2 Prozent für Steuervorauszahlungen nach wie vor attraktiv. Hinzu kommt die Tatsache, dass diese Zinsgutschrift nicht besteuert wird. Ein attraktiver Vergütungszinssatz soll für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Anreiz bieten, die Steuern frühzeitig zu bezahlen und dem Kanton damit zur nötigen Liquidität zu verhelfen. Auf eine Senkung des Vergütungszinssatzes verzichtet der Regierungsrat, um die Differenz zwischen Vergütungs- und Verzugszins nicht zu erhöhen; diese Differenz beträgt zurzeit 4,8 Prozentpunkte.
Der Verzugszins wird weiterhin 5 Prozent betragen. Da Verzugszinsen von den Steuern abgezogen werden können, ist die effektive Zinsbelastung tiefer. Verzugszinsen werden nur in Rechnung gestellt, wenn die steuerpflichtigen Personen weder ihre Vorausrechnungen noch die definitiv veranlagten Steuern fristgerecht bezahlen.