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23.09.2014
Vernehmlassung Bundesgesetze Finanzdienstleistungen/-institute
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) Stellung genommen. Das FIDLEG regelt die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen. Das FINIG sieht eine einheitliche Aufsichtsregelung für Finanzinstitute vor, welche die gewerbsmässige Vermögensverwaltung für Dritte betreiben.
Der Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme grundsätzlich die Verbesserung der Transparenz in der Anlageberatung und die damit verbundene Stärkung des Kundenschutzes. Allerdings ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, dass die neue Rechtsprechung nicht zu einer Benachteiligung des schweizerischen Finanzplatzes gegenüber der internationalen Konkurrenz führen darf.
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) Stellung genommen. Das FIDLEG regelt die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen. Das FINIG sieht eine einheitliche Aufsichtsregelung für Finanzinstitute vor, welche die gewerbsmässige Vermögensverwaltung für Dritte betreiben.
Der Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme grundsätzlich die Verbesserung der Transparenz in der Anlageberatung und die damit verbundene Stärkung des Kundenschutzes. Allerdings ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, dass die neue Rechtsprechung nicht zu einer Benachteiligung des schweizerischen Finanzplatzes gegenüber der internationalen Konkurrenz führen darf.