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29.04.2020
Vernehmlassung einer Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes in die Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Gemeinden geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 7. August 2020.
Die Bundesversammlung hat am 22. März 2019 eine Reform des eidgenössischen Ergänzungsleistungsgesetzes (EL-Reform) beschlossen. Die EL-Reform tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Sie führt zu substanziellen Einsparungen, aber auch zu umfassenden Anpassungen beim Vollzug. Für die Kantone und deren Vollzugsstellen ergeben sich neue Handlungsspielräume und Aufgaben. Insbesondere sind rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen neu aus dem Nachlass zurückzuerstatten, sofern dieser mehr als 40'000 Franken beträgt.
Der Regierungsrat schlägt aufgrund der EL-Reform eine Anpassung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes vor. Dabei geht es in erster Linie um die Vereinfachung von administrativen Abläufen im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Ergänzungsleistungen.
> Vernehmlassung