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02.02.2016
Vernehmlassung Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes
Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes in der Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Entwurf einer Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes in die Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden, Gemeinden und Pflegeheimen geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 29. April 2016.
Letzte Woche hat der Landrat die Neuaufteilung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden beschlossen (Vorlage 2015-329 ). Damit ist ein erster Schritt zur Herstellung der fiskalischen Äquivalenz getan; dies bedeutet, dass jene Körperschaft die Kosten tragen soll, die auch die Verantwortung hat. Zur vollständigen Herstellung dieses Grundsatzes bedarf es aber eines weiteren Schrittes. Daher plant der Regierungsrat eine weitere Gesetzesanpassung. Vorgesehen ist, dass die von den Gemeinden nach Massgabe der Einwohnerzahl finanzierten Ergänzungsleistungen, die durch den Pflegeheimaufenthalt bedingt sind, mittels einer so genannten EL-Obergrenze begrenzt werden. Die überschiessenden Kosten werden von der jeweiligen Niederlassungsgemeinde des Pflegeheimbewohners getragen. Dadurch steigt der Druck auf die Gemeinden, kostendämpfend auf ihre Pflegeheime einzuwirken.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
– Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 59 02
– Michael Bertschi, Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 35
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Entwurf einer Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes in die Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden, Gemeinden und Pflegeheimen geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 29. April 2016.
Letzte Woche hat der Landrat die Neuaufteilung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden beschlossen (Vorlage 2015-329 ). Damit ist ein erster Schritt zur Herstellung der fiskalischen Äquivalenz getan; dies bedeutet, dass jene Körperschaft die Kosten tragen soll, die auch die Verantwortung hat. Zur vollständigen Herstellung dieses Grundsatzes bedarf es aber eines weiteren Schrittes. Daher plant der Regierungsrat eine weitere Gesetzesanpassung. Vorgesehen ist, dass die von den Gemeinden nach Massgabe der Einwohnerzahl finanzierten Ergänzungsleistungen, die durch den Pflegeheimaufenthalt bedingt sind, mittels einer so genannten EL-Obergrenze begrenzt werden. Die überschiessenden Kosten werden von der jeweiligen Niederlassungsgemeinde des Pflegeheimbewohners getragen. Dadurch steigt der Druck auf die Gemeinden, kostendämpfend auf ihre Pflegeheime einzuwirken.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
– Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 59 02
– Michael Bertschi, Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 35