- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Vernehmlassung zum neuen eGovernment-Gesetz eröffnet
Vernehmlassung zum neuen eGovernment-Gesetz eröffnet
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum neuen Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (eGovernment-Gesetz) eröffnet. Er legt damit die notwendige Rechtsgrundlage vor für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und eine einfache, zeitsparende Abwicklung von Behördengeschäften über das Internet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Dezember 2019.
Die Möglichkeit, Geschäfte mit Behörden sicher elektronisch abzuwickeln, entspricht einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen. Es widerspiegelt die rasch fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Eine unabdingbare Voraussetzung dafür bilden angemessene rechtliche Grundlagen. Diese sind in der kantonalen Gesetzgebung nur teilweise vorhanden. Das neue eGovernment-Gesetz füllt diese Lücke und sorgt dafür, dass digitale Prozesse mit Behörden in einem rechtlich abgesicherten Rahmen erfolgen.
Online-Service-Plattform für digitale Behördengänge
Das eGovernment-Gesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung der sog. «Online-Service-Plattform» des Kantons, die sich zurzeit im Aufbau befindet. Dabei handelt es sich um eine gesicherte zentrale Informatik-Infrastruktur, über die Benutzerinnen und Benutzer Gesuche, Meldungen oder Bestellungen einreichen können. Optional kann dazu ein elektronisches Benutzerkonto («BL-Konto») und eine elektronische Benutzer-Identifikation («BL-ID») verwendet werden.
Für den Austausch von allgemeiner elektronischer Korrespondenz (E-Mails, Briefe), die vertrauliche Inhalte oder rechtsrelevante Vorgänge betreffen, ist der Einsatz einer vom Bund anerkannten Zustellplattform vorgesehen (z.B. IncaMail). Das Gesetz schafft im Weiteren die Rechtsgrundlage für die elektronische Zahlung und Rechnungsstellung sowie die Nutzung der Plattform durch Gemeinden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Aufgaben für ihre eigene Leistungserbringung.
Elektronische Eingaben und Verfügungen
In Zukunft soll es möglich sein, auf elektronischem Weg Eingaben einzureichen und Verfügungen zu eröffnen. Die Modalitäten dazu werden über eine Ergänzung des kantonalen Verwaltungs-verfahrensgesetzes (SGS 175) geregelt. Damit künftig auch die Korrespondenz zwischen Anstellungsbehörde und Mitarbeitenden elektronisch geführt werden kann, muss das Personal-gesetz (SGS 150) geändert werden. Ferner werden die kantonalen Behörden durch eine Anpassung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SGS 140) angehalten, für die digitale Geschäftsabwicklung und Kommunikation geeignete elektronische Geschäftsverwaltungs¬systeme oder Fachanwendungen einzusetzen.
Ursprung: «Digitale Verwaltung 2022»
Das neue Gesetz ist ein erstes Ergebnis des Programms «Digitale Verwaltung 2022», das der Landrat am 25. Oktober 2018 einstimmig genehmigt hatte (LRV 2018/378). Bevölkerung und Unternehmen sollen in Zukunft Behördengeschäfte einfach und zeitsparend über das Internet abwickeln können. Dies ist eine Voraussetzung für die medienbruchfreie Bearbeitung der Geschäfte durch Verwaltungsmitarbeitende und damit eine effizientere Leistungserbringung mit kürzeren Bearbeitungszeiten.
Digitale Technologien und Verfahren sollen von der kantonalen Verwaltung jedoch nicht nur gegenüber den Adressaten staatlicher Leistungen konsequent genutzt werden, sondern auch bei der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und anderen Vollzugspartnern sowie bei der Kommunikation mit den Mitarbeitenden. Alles in allem legt das eGovernment-Gesetz zusammen mit den später auf Verordnungsebene auszuarbeitenden Ausführungsbestimmungen die umfassende Rechtsgrundlage dazu.