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02.09.2014
Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes Stellung genommen. Er begrüsst es grundsätzlich, dass mit der vorgeschlagenen Teilrevision einerseits verschiedene politische Anliegen umgesetzt werden und andererseits das geltende Gesetz an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wird.
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sind im Wesentlichen Änderungen bei der Steuerpflicht, insbesondere für ausländische Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, bei der Besteuerung von Gemeinwesen, beim Abzug fiktiver Vorsteuern und bei der absoluten Verjährungsfrist vorgesehen.
Ausserdem sieht die Vorlage eine Aufhebung der Steuerausnahme von Parkplätzen im Gemeingebrauch vor. Obwohl der Kanton Basel-Landschaft von dieser Änderung nicht direkt betroffen wäre, schliesst sich der Regierungsrat diesbezüglich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) an und lehnt die vorgeschlagene Aufhebung entschieden ab. Wie die FDK ist auch der Regierungsrat der Meinung, dass die mit dem Verzicht auf das Abgrenzungskriterium des Gemeingebrauchs angestrebte Vereinfachung in keinem Verhältnis zum politischen, administrativ-technischen und finanziellen Mehraufwand steht, der dadurch den Gemeinwesen erwächst.
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sind im Wesentlichen Änderungen bei der Steuerpflicht, insbesondere für ausländische Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, bei der Besteuerung von Gemeinwesen, beim Abzug fiktiver Vorsteuern und bei der absoluten Verjährungsfrist vorgesehen.
Ausserdem sieht die Vorlage eine Aufhebung der Steuerausnahme von Parkplätzen im Gemeingebrauch vor. Obwohl der Kanton Basel-Landschaft von dieser Änderung nicht direkt betroffen wäre, schliesst sich der Regierungsrat diesbezüglich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) an und lehnt die vorgeschlagene Aufhebung entschieden ab. Wie die FDK ist auch der Regierungsrat der Meinung, dass die mit dem Verzicht auf das Abgrenzungskriterium des Gemeingebrauchs angestrebte Vereinfachung in keinem Verhältnis zum politischen, administrativ-technischen und finanziellen Mehraufwand steht, der dadurch den Gemeinwesen erwächst.