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Viele offene Fragen zur Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose
Der Regierungsrat hat zum «Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose» im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung bezogen. Für ihn bleiben viele Fragen offen. Der Regierungsrat steht dem Vorschlag des Bundes deshalb mit Skepsis gegenüber. Aus Sicht des Regierungsrats müsste eine entsprechende Lösung im Rahmen des bestehenden Sozialleistungssystems gesucht werden.
Der Bundesrat will für Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, eine Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung einführen. Dazu hat der Bundesrat einen Vorentwurf für ein neues Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben.
Viele offene Fragen
Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat, dass die Situation für ältere Arbeitslose verbessert werden soll. Der Vorschlag des Bundesrats lässt jedoch viele Fragen offen: Fragen betreffend Umsetzung, Export der Leistung ins Ausland oder betreffend Koordination mit anderen Leistungen, insbesondere der IV. Bei Letzterer gibt es eine neue Schnittstelle zur Überbrückungsleistung: So ist etwa unklar, ob Betroffene «die Wahlfreiheit» haben zwischen IV, die mit Eingliederungsmassnahmen einhergeht, oder Überbrückungsleistung, die keine Integrationsmassnahmen vorsieht.
Gefahr von Fehlanreizen
Der Regierungsrat befürchtet, dass die Überbrückungsleistung Fehlanreize für Arbeitgebende und Arbeitnehmende haben könnte. Arbeitgebende könnten häufiger ältere Personen entlassen oder nicht mehr einstellen, da für diese ja mit der Überbrückungsleistung «gesorgt» ist. Ältere Arbeitnehmende hingegen könnten aus dem gleichen Grund ihre Weiterbildungsbemühungen einschränken oder sich weniger aktiv um eine neue Stelle bemühen.
Neue Leistung mit neuem Finanzierungsmodell
Mit der Überbrückungsleistung wird eine neue, isolierte Leistung eingeführt. Die Kosten für die Überbrückungsleistung werden mit allgemeinen Steuermitteln gedeckt; anders als andere Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV, EO), die mit Beiträgen der Sozialpartner finanziert werden. Dies erachtet der Regierungsrat als kritisch, zumal dies für weitere Leistungen analog angewendet werden kann.
Lösung für eine «kleine Personengruppe»
Über 50- bzw. 60-Jährige sind weniger oft arbeitslos und beziehen seltener Sozialhilfe als andere Personengruppen. Unbestritten ist indessen, dass ältere Arbeitslose im Schnitt länger arbeitslos bleiben als Jüngere. Nichtsdestotrotz beschränkt sich die Überbrückungsleistung auf eine relativ kleine Personengruppe. Hier stellt sich im weitesten Sinn die Frage, ob das neue System gerecht ist.
Die ganze Vernehmlassungsantwort des Regierungsrats finden Sie hier.