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Vorlage zu den Geschäftsmieten in der Vernehmlassung umstritten
Der Regierungsrat hat im Juni einen Vorschlag für kantonale Unterstützungsbeiträge an Geschäftsmieten während der Covid-19-Krise erarbeitet und damit den Auftrag der dringlichen Motion 2020/226 erfüllt. Mit dieser Vorlage unterstützt der Kanton die Mieterinnen und Mieter mit einem Drittel der Netto-Mieten, wenn sich Mietende und Vermietende auf eine Mietzinsreduktion von einem Drittel einigen. Die grundsätzlichen Haltungen bzw. Meinungen zur Notwendigkeit und zur gesetzlichen Regelung der Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen weichen dabei stark voneinander ab. Der Regierungsrat steht dem Anliegen kritisch gegenüber und beantragt dem Landrat die Ablehnung des Gesetzesentwurfs.
Die Vorlage wurde am 10. Juni 2020 den interessierten Parteien und Verbänden zur Vernehmlassung unterbreitet. Während die SVP, CVP und GLP sowie die Wirtschaftskammer Baselland, die Liga der Steuerzahler sowie der Hauseigentümerverband die Vorlage grundsätzlich ablehnen, befürworten die FDP, SP, Grüne und EVP sowie die Handelskammer beider Basel, Gastro BL und der Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein im Wesentlichen die vorgeschlagene Drittel-Lösung.
Anrechnung der Soforthilfen umstritten
Kontrovers wurde unter anderem diskutiert, ob die bisher vom Kanton Basel-Landschaft ausbezahlten Soforthilfen an allfällige Mietzinsbeiträge angerechnet werden sollen und ob die Mietzinsbeiträge nicht wie vorgesehen an die Mieterinnen und Mieter, sondern an die Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten ausbezahlt werden sollen.
Bereits mit der Soforthilfe hat der Regierungsrat das Ziel verfolgt, Unternehmen auch im Hinblick auf ihre Mietkosten zu entlasten. Da keine doppelten Unterstützungsbeiträge ausbezahlt werden sollen, müssen bereits ausbezahlte Soforthilfe-Beiträge an die vorgesehenen Mietzinsbeiträge angerechnet werden.
Kein Maximalbetrag
Gemäss Vernehmlassungsvorlage stellt der Regierungsrat für die Ausrichtung der Mietzinsbeiträge einen Gesamtbetrag von maximal 10 Millionen Franken zur Verfügung. Mit der Regelung der Anspruchsberechtigung und der Beiträge pro Betrieb sind die zentralen Parameter für die finanziellen Auswirkungen aber bereits im Gesetz festgelegt. Sie liegen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unter dem vom Regierungsrat in der Vernehmlassungsvorlage festgelegten Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken, sofern an der Anrechnung der Soforthilfe festgehalten wird. Sollte der Betrag aber wider Erwarten nicht ausreichen, könnten die zuletzt eingereichten Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Um diesen Fall auszuschliessen, schlägt der Regierungsrat nun vor, den entsprechenden Paragrafen zu streichen.
Regierungsrat beantragt weiterhin Ablehnung
Der Regierungsrat steht dem Anliegen der Motion nach wie vor kritisch gegenüber und beantragt dem Landrat die Ablehnung des Gesetzesentwurfs. Der Regierungsrat hat im Hinblick auf die ökonomischen Folgen der Corona-Krise rasch reagiert und am 24. März 2020 das Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft im Umfang von 100 Millionen Franken verabschiedet. Die darin enthaltene Soforthilfe war bereits hauptsächlich auf die Mieten von Geschäftsräumlichkeiten ausgerichtet. Es wurden bereits knapp 40 Millionen Franken rasch und unbürokratisch ausgerichtet, um es der Mieterschaft zu ermöglichen, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Vermieterschaft nachzukommen. Für viele KMU konnte mit der Soforthilfe das Ziel der Vorlage (Kantonsbeitrag für ein Drittel von drei Monatsmieten) bereits erreicht werden. Der Grossteil der Mieterinnen und Mieter (insbesondere KMU) wird also von den zusätzlichen Beiträgen gar nicht profitieren. Profitieren würden nur noch die grösseren Unternehmungen. Dazu kommt, dass der administrative Aufwand für die Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs deutlich höher ist, als es bei der Soforthilfe der Fall war. Der geringe Nutzen des Dreidrittel-Vorschlags rechtfertigt die damit verbundenen Kosten nicht.