- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Weitere Senkung der EL-Obergrenze per 2022
Weitere Senkung der EL-Obergrenze per 2022
Der Regierungsrat senkt die EL-Obergrenze ab dem Jahr 2022 um weitere 10 Franken auf 160 Franken. Hintergrund dieser Senkung ist die Erhöhung der Pflegenormkosten per Anfang dieses Jahres.
Das per 2018 revidierte Ergänzungsleistungsgesetz verlangt, dass der Regierungsrat die maximal anerkannten Heimtaxen für die Berechnung der Ergänzungsleistungen begrenzt (EL-Obergrenze). Der Regierungsrat entschloss sich für die gestaffelte Einführung der EL-Obergrenze. Die heutige Ergänzungsleistungsverordnung sieht vor, dass mit einer EL-Obergrenze von 200 Franken im Jahr 2018 begonnen wird, dann diese während 3 Jahren jährlich um 10 Franken gesenkt wird und ab dem Jahr 2021 fix 170 Franken beträgt.
Erhöhung der Pflegenormkosten per 2019
Die Erhöhung der Pflegenormkosten per 2019 führt zu jährlichen Mehreinnahmen von schätzungsweise 12,6 Millionen Franken für die Heime. Bei 1,06 Millionen Pflegetagen pro Jahr entspricht dies rund 12 Franken pro Pflegetag. Dadurch konnten die Heime die Heimtaxen senken. Wenn die durchschnittlichen Heimtaxen bei gegebener EL-Obergrenze sinken, dann nimmt die Steuerungsmöglichkeit der Gemeinden ab.
Senkung erst ab dem Jahr 2022
Der Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) hat daher eine weitere Senkung der EL-Obergrenze verlangt. Daraufhin hat die Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich (KKAF) eine Senkung um weitere 10 Franken per 2020 vorgeschlagen. Bei der Gemeindeanhörung war die Mehrheit der Gemeinden mit diesem Vorschlag einverstanden. Einzelne grössere Gemeinden aber wollten die EL-Obergrenze nicht weiter senken und diverse Gemeinden wollten diesen Schritt auf das Jahr 2022 verschieben. Der Regierungsrat hat daher im Sinne eines Kompromisses am bisherigen Fahrplan festgehalten und die Senkung der EL-Obergrenze um weitere 10 Franken erst ab dem Jahr 2022 beschlossen. Ab dem Jahr 2022 beträgt die EL-Obergrenze somit 160 Franken. Damit für die Gemeinden Planungssicherheit besteht, ist diese Verordnungsanpassung bereits zum heutigen Zeitpunkt erfolgt.