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Zeitgemässe Führungsstrukturen für alle Baselbieter Schulen
Die stetig steigenden Anforderungen an das Bildungswesen erfordern eine klare Rollen- und Kompetenzverteilung zwischen Schulleitung, Schulrat und Gemeinde bzw. Kanton. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb im Grundsatz die Einführung eines Linienmodells für die Schulen aller Stufen.
Seit dem Inkrafttreten des Bildungsgesetzes 2002 sind die Anforderungen an Schulräte und Schulleitungen stetig gestiegen. Die strategischen und operativen Zuständigkeiten dieser Führungsebenen sind unscharf und bringen die demokratisch gewählten Schulräte oft an ihre fachlichen oder zeitlichen Grenzen. Aus dieser Konstellation resultieren immer wieder inkonsistente oder fachlich unausgereifte Entscheide mit mitunter erheblichen finanziellen Konsequenzen, insbesondere bei komplexen Personalfragen oder Schulausschlüssen.
Da die Gemeinden respektive der Kanton gegenüber Schulleitung und Schulrat heute keine Weisungsbefugnis besitzen, ist die strategische Führung der Schulen durch ihre jeweilige Trägerschaft nicht möglich. Hinzu kommt, dass der Kanton seiner Aufsichtspflicht über alle Schulstufen ebenfalls nur ungenügend nachkommen kann. Diese gravierenden Mängel des bestehenden Systems werden mit je einer Vorlage für die kommunalen und die kantonalen Schulen behoben.
Führung in der Linie für alle kantonalen Schulen – variables Modell für die Gemeinden
Für die Sekundarstufen I und II sind die Rollen und Kompetenzen von Schulleitung, Schulrat und Bildungsdirektion klar umrissen. Künftig übernimmt der Kanton die strategischen Aufgaben des Schulrats und stellt die Schulleitungen unter Mitwirkung eines breiten Wahlgremiums direkt an. Die Schulleitungen zeichnen neu für alle operativen Entscheide verantwortlich, was die Teilautonomie der Schulen stärkt. Der Schulrat genehmigt sowohl das Schulprogramm als auch die Massnahmen aus der Evaluation, weshalb er weiterhin eine zentrale und tragende Rolle in der Ausgestaltung und Qualitätssicherung der Schule spielt.
Für die Primarstufe und die Musikschulen werden die strategischen Aufgaben des Schulrats und die Führung der Schulleitung im Grundsatz dem Gemeinderat zugewiesen. So liegen auch hier die finanzielle und die strategische Verantwortung in einer Hand. Die Gemeinde kann diese Aufgaben weiterhin einem Schulrat übertragen oder dem Gemeinderat eine beratende Schulkommission zur Seite stellen. Diese variable Ausgestaltung ermöglicht es den Gemeinden, die Führungsstrukturen ihrer Schulen auf die lokalen Bedürfnisse abzustimmen. Die Zuständigkeit für Budget und Rechnung verbleibt immer beim Gemeinderat.
Mehrheitliche Zustimmung in der Vernehmlassung
Die vorliegenden Führungsmodelle für die kommunalen und kantonalen Schulen wurden mit Schulbeteiligten und Vertretungen der Gemeinden erarbeitet und in der Vernehmlassung mehrheitlich befürwortet. In den beiden Vorlagen wurde diversen Änderungsvorschlägen Rechnung getragen, wie z. B. dem Wunsch vieler Gemeinden nach einer längeren Übergangsfrist: Neu müssen sie sich erst bis Ende 2023 für ihr künftiges Führungsmodell entscheiden und dieses bis Ende Schuljahr 2024/25 umsetzen.
- Landratsvorlage: Klare Führungsstrukturen für die kantonalen Schulen, Stärkung von Qualität und Aufsicht im Bildungswesen des Kantons Basel-Landschaft / Änderung des Bildungsgesetzes
- Landratsvorlage: VAGS-Projekt: «Variable Führungsstrukturen für die kommunalen Schulen / Änderung des Bildungsgesetzes»