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E-Tax BL
Allgemein, Registrierung und Anmeldung, Erfassen, Einreichen, Hilfe und AnleitungenAllgemein
Scan-App SNAP.SHARE – Wozu dient diese App?
Mit der Scan-App SNAP.SHARE können Papier-Belege einfach via Smartphone fotografiert und direkt in E-Tax BL unter der entsprechenden Ziffer hochgeladen werden. Es findet dabei keine Speicherung von Belegen auf dem Smartphone statt. Die App SNAP.SHARE können Sie aus dem PlayStore, resp. dem AppStore gratis auf Ihr Mobiltelefon herunterladen.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Die kantonale Steuerverwaltung speichert die mit der Steuerdeklarationslösung erfassten und elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten verschlüsselt auf einem Server des Kantons Basel-Landschaft. Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen: bl.clex.ch
Können auch sekundär steuerpflichtige natürliche Personen E-Tax BL nutzen?
Mit E-Tax BL können auch sekundärsteuerpflichtige Personen (Hauptdomizil in anderem Kanton und zu versteuernde Vermögenswerte oder Einkommen im Kanton-Basellandschaft) ihre Steuererklärung einfach und vollelektronisch via Upload der Primärsteuerdeklaration oder einer separaten Erfassung vornehmen. Weitere Informationen zum Ablauf in E-Tax BL finden Sie hier
Was passiert wenn ich unterjährig steuerpflichtig bin?
Mit E-Tax BL können Sie, wenn sie unterjährig steuerpflichtig sind, auch diese Steuererklärung vollelektronisch ausfüllen. Melden Sie sich dazu mit Ihrem Benutzerkonto an und geben Sie analog zur ordentlichen Steuerpflicht den zugestellten Zugangscode und die Person-Id ein. Die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht wird automatisch vom System erkannt.
Wo finde ich die gesetzlichen Änderungen?
Informationen und gesetzliche Neuerungen sind unter den folgenden Links abrufbar:
Informationen und Neuerungen 2024 II Informationen und Neuerung 2023
Was passiert im Todesfall von Person 2?
Der Todesfall von Person 2 kann mit E-Tax BL leider nicht abgebildet werden. Die Bestellung einer Papier-Version ist der sinnvollere Weg. Bitte wenden Sie sich dazu an die für Sie zuständige Steuerbehörde. Wenn Sie E-Tax BL trotzdem verwenden möchten, ist der Zivilstand per Anfang Jahr (verheiratet) zu erfassen. In der Kachel «Sonstiges» kann unter Bemerkungen ein entsprechender Hinweis erfasst werden. Die satzbestimmenden Angaben sind nicht zu beachten.
Registrierung und Anmeldung
Meine Zugangsdaten sind nicht mehr auffindbar – Was tun?
Die kantonale Steuerverwaltung stellt Ihnen einen neuen, persönlichen Zugangscode zu. Wenden Sie sich dazu an den Adminsupport T 061 552 66 66 oder etax@bl.ch.
Was passiert, wenn ich eine neue E-Mailadresse habe? Müssen dann ein neues Benutzerkonto erstellt und somit die Daten neu erfasst werden?
Sie können Ihre E-Mailadresse gemäss folgender Anleitung ändern: Anleitung E-Mailadresse ändern
Erfassen
Wie kann ich meine Vorjahresdaten importieren?
Um die Vorjahresdaten Ihrer E-Tax-Steuererklärung zu importieren, klicken Sie auf «+ Neue Steuererklärung eröffnen». Nachdem Sie Ihre Person-Id. und den Zugangscode eingegeben haben, werden Sie gefragt, ob Sie Ihre Vorjahresdaten importieren wollen.
Wieviele Steuererklärungen kann ich erfassen?
Die Standardlösung E-Tax BL ermöglicht es, bis zu 20 Steuererklärungen pro Benutzerkonto und Steuerjahr vorzunehmen. Non-Profit-Organisationen können via Adminsupport (T 061 552 66 66 oder etax@bl.ch.) eine Erhöhung der Limite beantragen
Für kommerzielle Zwecke ist eine Erhöhung der Anzahl leider nicht möglich. Alternativ kann in diesem Falle die kommerzielle Lösung «Dr. Tax» genutzt werden. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Hersteller Ringler Informatik AG (bl@etax.ch; T 041 766 59 17).
Muss ich die Steuererklärung in einem Arbeitsschritt vollständig ausfüllen oder kann ich diese gestaffelt erfassen?
Sie können sich beliebig oft via Benutzerkonto in die entsprechende Steuererklärung einwählen und bestimmen den Zeitpunkt der Übermittlung selbst.
Wie können Belege der Steuererklärung beigefügt werden?
Die Belege können hochgeladen oder mit der Scan-App SNAP.SHARE gescannt und übermittelt werden. Die Datenübermittlung funktioniert erst, wenn alle notwendigen Belege angefügt wurden.
Wie können die Belege ohne die SNAP.SHARE App angefügt werden?
Sie können Ihre Belege mit einem herkömmlichen Scanner scannen und anschliessend die so erstellten PDF-Dokumente in Ihre Steuererklärung hochladen.
Warum können Belege nicht als Office-Dokumente (z.B. als Word-Dokument oder Excel-Dokument) heraufgeladen werden?
Aus Gründen der Sicherheit können wir keine Belege als Office-Dokumente (.doc, .docx, .xls, .xlsx, etc.) akzeptieren, da Office-Dokumente Schadcodes (Malware) enthalten können.
Werden gewisse Belege nicht mehr verlangt?
In E-Tax BL werden Sie direkt bei der jeweiligen Position aufgefordert, einen Beleg hochzuladen. Helfen Sie uns, Papier und andere Ressourcen zu sparen und reichen Sie nur die explizit geforderten Pflicht-Belege ein. Nicht-Pflicht-Belege können Sie in der Übersicht über alle Belege dennoch hinzufügen, in dem Sie das Büroklammer-Symbol oben rechts anwählen.
Wo kann ich meine Bemerkungen festhalten?
Für das Erfassen von Bemerkungen finden Sie in der Kachel «Sonstiges» das Feld «Bemerkungen», in dem Sie Ihre Mitteilungen an die Steuerverwaltung eingeben können
Wo ist das steuerbare Einkommen und Vermögen ersichtlich?
Diese Angaben erhalten Sie, wenn Sie den Button «Vorschau und Einreichen» anklicken. Unter der provisorischen Steuerschuld sind das steuerbare Einkommen sowie das steuerbare Vermögen und der daraus resultierende provisorische Steuerbetrag ersichtlich.
Wie werden die pauschalen Berufskosten erfasst?
Pauschale Werte werden automatisch berechnet und in Abzug gebracht.
Wo kann die AHV-Rente erfasst werden?
Die AHV-Rente wird unter der Kachel «Versicherung, Vorsorge und Rente» erfasst. Sie scrollen auf der entsprechenden Kachel an das Seitenende und können dort Ihre AHV-Rente (1.Säule) oder BVG-Rente (2.Säule) erfassen.
Müssen die Daten nach dem Erfassen noch gespeichert werden? Vor dem Logout? Können die Daten verloren gehen?
Nein, eine zusätzliche Speicherung ist nicht notwendig. Die Daten können jederzeit durch erneutes Einloggen eingesehen werden.
Kann ich meine hinzugefügten Belege zentral sehen?
Ja, eine Übersicht über die hinzugefügten Belege ist mittels Anklicken des Büroklammer-Symbols im Menüband oben rechts abrufbar.
Einreichen
Wie werden die Daten übermittelt? Ist die Übermittlung sicher?
Mit der Anmeldung im Benutzerkonto öffnen Sie eine verschlüsselte «Punkt zu Punkt»-Verbindung. Die Steuererklärung wird direkt in ihrem Profil auf einem Server der kantonalen Verwaltung bearbeitet und gespeichert. Die verschlüsselte Verbindung ist technisch vergleichbar mit jenen des E-Bankings und damit sehr sicher.
Ist die Übermittlungsbestätigung zu unterzeichnen und einzureichen?
Nein, eine Unterschrift sowie das zusätzliche Einreichen der Übermittlungsbestätigung ist nicht notwendig.
Kann ich meine Steuererklärung nach der elektronischen Einreichung noch korrigieren?
Nach Erhalt der Übermittlungsbestätigung haben Sie 72 Stunden Zeit, Ihre Steuererklärung elektronisch zu korrigieren und nochmals zu senden. Erst nach dieser Frist wird die Steuererklärung der kantonalen Steuerverwaltung zur weiteren Verarbeitung freigegeben. Die Steuerverwaltung kann während der Frist von 72 Stunden Ihre Steuererklärung nicht einsehen.